Der Grenzübergang zwischen der Schweiz und Deutschland in Kaiserstuhl AG am Rhein wird ab dem 1. April nicht mehr mit einem Schweizer Grenzwächter besetzt sein. Die Eidgenössische Zollverwaltung begründet den Abbau mit einer „konsequenten Optimierung des Personaleinsatzes“.
Die Schweizer Grenzwache werde das Gebiet auch künftig überwachen, teilten die Zollverwaltung und das Grenzwachtkommando Region Basel am Dienstag mit.
Mit Stichprobenkontrollen werde zudem die Einhaltung der Zollvorschriften überprüft. Zollkontrollen seien sowohl am Grenzübergang als auch im Grenzraum rund um die Uhr möglich.
Beim Rheinübergang zwischen Kaiserstuhl und dem deutschen Hohentengen könnten weiterhin Waren ein- und ausgeführt werden. Wer etwas anmelden muss, kann dies wie bisher mit der vor Ort angebrachten Selbstdeklarationsbox machen. Die Zollverwaltung schickt dann eine Rechnung.