Schweizer Grossmutter und Enkelin in Frankreich aufgegriffen

Die Aargauer Grossmutter, die ihre neunjährige Enkelin aus Furcht vor einer Rückführung des Kindes nach Mexiko entführt hat, ist in Frankreich zusammen mit dem Kind aufgegriffen worden. Zwischen der Schweiz und Frankreich laufen Verhandlungen über die Auslieferung.

Nach einer Kindsentführung ist die Schweizer Grossmutter mit ihrer Enkelin in Frankreich aufgegriffen worden, bestätigt der Aargauer Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken (hier an einer Pressekonferenz, Archiv) (Bild: sda)

Die Aargauer Grossmutter, die ihre neunjährige Enkelin aus Furcht vor einer Rückführung des Kindes nach Mexiko entführt hat, ist in Frankreich zusammen mit dem Kind aufgegriffen worden. Zwischen der Schweiz und Frankreich laufen Verhandlungen über die Auslieferung.

Der Aargauer Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken bestätigte am Samstag entsprechende Informationen der Online-Ausgabe der «Aargauer Zeitung». Derzeit werde zwischen dem Bundesamt für Justiz, der zuständigen Staatsanwaltschaft Baden und den französischen Behörden geregelt, wie und wann die beiden in die Schweiz gebracht werden.

Die Grossmutter erwartet in der Schweiz ein Strafverfahren. Das neunjährige Mädchen muss vorerst nicht zu ihrer Mutter nach Mexiko zurück, weil sein Vater einen Antrag auf Aussetzung der Rückführung gestellt hat.

Die Grossmutter war letzte Woche mit ihrer Enkelin untergetaucht. Sie habe ihre Enkelin nicht entführt, hatte die Grossmutter in der SRF-Sendung «Rundschau» gesagt. Das Mädchen habe sich selber zusammen mit ihr in Sicherheit bringen wollen. Sie habe dies zuerst als unmögliche Idee empfunden, sei dann aber von mehreren Seiten unterstützt worden.

Das Mädchen muss auf Geheiss des Bundesgerichts zu seiner Mutter nach Mexiko zurückkehren. Der Vater und die Grossmutter der Neunjährigen fürchten aber um das Leben des Kindes. Nach der Entführung des Mädchens war ihr Vater ins Visier der Aargauer Staatsanwaltschaft geraten.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Mann im Zusammenhang mit der Entführung seiner Tochter ein Strafverfahren. Gegenstand der immer noch laufenden Ermittlungen sind die Rolle des Vaters bei diesem Fall.

Nächster Artikel