Schweizer können weiterhin ohne Visum in die USA reisen

Schweizer Bürger können auch künftig ohne Visum für maximal 90 Tage in die USA reisen. Der Bundesrat hat am Freitag zwei Vereinbarungen genehmigt, die der Schweiz den Verbleib im so genannten Visa-Waiver-Programm (VWP) erlauben. Dem einen Abkommen muss noch das Parlament zustimmen.

Die USA verlangen von Schweizern bei der Einreise den Fingerabdruck, aber kein Visum (Symbolbild) (Bild: sda)

Schweizer Bürger können auch künftig ohne Visum für maximal 90 Tage in die USA reisen. Der Bundesrat hat am Freitag zwei Vereinbarungen genehmigt, die der Schweiz den Verbleib im so genannten Visa-Waiver-Programm (VWP) erlauben. Dem einen Abkommen muss noch das Parlament zustimmen.

Das Justiz- und Polizeidepartement wurde ermächtigt, die beiden Abkommen zu unterzeichnen; Ort und Zeitpunkt stehen noch nicht fest. Das eine Abkommen betrifft den Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität (PCSC). Bei der zweiten Vereinbarung handelt es sich um ein Memorandum of Understanding über den Austausch von Daten über mutmassliche und bekannte Terroristen.

Datenschützerische Bedenken

Die Schweiz nimmt seit 1986 am VWP der USA teil. Die Verhandlungen waren nötig geworden, weil die USA den Verbleib im VWP an den Austausch von Daten knüpften. Diese Forderungen stiessen in der Schweiz auf erhebliche Bedenken, namentlich seitens des Eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür.

Aber auch die zuständigen Parlamentskommissionen reagierten verärgert. Sie verlangten insbesondere, dass die Anfragen auf Schwerstdelikte beschränkt werden. In der Folge verabschiedete der Bundesrat ein Verhandlungsmandat, das diesen Bedenken Rechnung tragen sollte.

Die Verhandlungen unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol) wurden Anfang Mai 2012 aufgenommen und fanden am 26. Juni mit der Paraphierung der beiden Vereinbarungen durch fedpol-Direktor Jean-Luc Vez und US-Botschafter Donald Beyer in Bern ihren Abschluss.

Schweizer Vorbehalte berücksichtigt

Das Verhandlungsergebnis trage den von der Schweiz festgelegten Rahmenbedingungen Rechnung, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement. Der Geltungsbereich des PCSC-Abkommens wird demnach auf schwere Straftaten beschränkt, die in einer Liste zum Abkommen aufgeführt werden, sowie auf Verbrechen, für die eine Strafandrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen ist.

Der Datenaustausch durchläuft zwei Phasen: Zuerst erfolgt eine Abfrage um festzustellen, ob überhaupt ein entsprechendes Profil in den Datenbanken des anderen Staates vorhanden ist oder nicht (Hit-/No-Hit-Verfahren). Nur bei einem Treffer werden anschliessend in einem zweiten Schritt Personendaten und weitere Informationen zum Fall übermittelt.

Der Datenschutz ist laut Bundesrat ebenfalls detailliert geregelt. Insbesondere verpflichten sich beide Staaten, unrichtige Personendaten auf Ersuchen hin zu berichtigen, zu blockieren oder zu löschen. Die USA akzeptierten zudem auch, dass bei der Umsetzung des Abkommens die Anzahl der erlaubten Abfragen gemeinsam festgelegt wird.

Das PCSC-Abkommen bedarf noch der Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum.

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