Schweizer Lockerbie-Zeuge hat keinen Anspruch auf Staatshaftung

Edwin Bollier und seine Firma Mebo fordern vom Staat 6 Mio. US-Dollar plus 5 Prozent Zins seit November 2011, weil sie wegen Handlungen eines Bundesbeamten in Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat gebracht wurden. Der Anspruch ist verwirkt, sagt das Bundesgericht.

Edwin Bollier ist vor Bundesgericht abgeblitzt (Archiv) (Bild: sda)

Edwin Bollier und seine Firma Mebo fordern vom Staat 6 Mio. US-Dollar plus 5 Prozent Zins seit November 2011, weil sie wegen Handlungen eines Bundesbeamten in Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat gebracht wurden. Der Anspruch ist verwirkt, sagt das Bundesgericht.

Die Mebo AG aus Zürich hat mit dem ehemaligen libyschen Diktator Muammar al-Gadaffi manches Geschäft abgeschlossen. So hat sie in den 1980er Jahren auch 20 elektronische Schaltuhren (Timer) geliefert. Eine davon soll 1988 die Bombe an Bord der amerikanischen Pan-Am-Maschine über der schottischen Ortschaft Lockerbie zum explodieren gebracht haben.

Edwin Bollier bekräftigte stets, dass das in den Trümmern gefundene Stück nicht ein Teil der an Libyen verkauften Timer war. Er bezeichnete das am Lockerbie-Prozess präsentierte Fragment als manipuliert.

Mit dem von Bollier und der Mebo AG beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingereichten Staatshaftungsbegehren hat sich nun das Bundesgericht befassen müssen. Die beiden Kläger begründen ihr Begehren im Wesentlichen damit, dass ein Mitglied der Bundespolizei im Juni 1989 einen ehemaligen Angestellten der Mebo dazu gebracht habe, den Prototyp eines Timers auszuhändigen. Dieser Prototyp sei anlässlich des Lockerbie-Prozesses als «fabriziertes» Beweismittel missbraucht worden.

Zu lange untätig gewesen

Durch das widerrechtliche Handeln des Bundesbeamten und die folgenden Medienberichte über die angebliche Verwicklung der Mebo in den Bombenanschlag hätten die Gesellschaft und Bollier eine Rufschädigung erlitten.

Das Bundesgericht hat das Begehren abgelehnt. Es hält in seinem Urteil fest, dass Bollier und die Mebo spätestens seit Juli 2007 darüber informiert waren, dass möglicherweise eine Schädigung durch eine Handlung eines Bundesbeamten ausgelöst worden war. Das entsprechende Schadenersatzbegehren hätte innert eines Jahres nach der Kenntnis der Tatsache gestellt werden müssen, es erfolgte jedoch erst im Oktober 2009.

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