Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen algerischen Ministers gegen die Aushändigung von Bankdaten an die dortigen Justizbehörden abgelehnt.
Diese hatten im Oktober 2012 ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt, das im darauf folgenden Jahr ergänzt wurde. Konkret geht es um die Aufdeckung von Geldflüssen, die unter anderem über eine öffentliche Einrichtung in Algerien an ein italienisches Unternehmen und von dort an eine weitere Firma gingen.
Der Verantwortliche der öffentlichen Einrichtung war der besagte Minister. Er soll den Direktor der letztgenannten Firma eingesetzt haben. Sowohl der Minister als auch seine Ehefrau verfügen über Konten auf Schweizer Banken.
Insgesamt geht es um den Verbleib von Geldern in der Höhe von 200 Millionen Euro. Der ehemalige Minister lebt gemäss Entscheid des Bundesstrafgerichts in den USA. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.