Die Schweizer Richter und Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt 109’278 Strafurteile verhängt. Das sind 2 Prozent mehr als im Jahr 2012. Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte, entspricht dies einem neuen Höchstwert.
Zugenommen haben in erster Linie Verurteilungen von Personen, die gegen das Ausländergesetz verstiessen (+12,3 Prozent). Beispielsweise sprachen Richter und Staatsanwälte im vergangenen Jahr deutlich mehr Strafen aus wegen Widerhandlungen gegen Ein- und Ausreisebestimmungen.
12’202 Urteile wurden wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz gesprochen – 20 Prozent mehr als im Jahr 2012. In 3200 Fällen wurden Personen verurteilt, weil sie einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit nachgingen (+12,7 Prozent). 7135 Urteile (+1,6 Prozent) gingen auf die Verletzung der Einreisevorschriften zurück.
Das BFS verzeichnete im vergangenen Jahr auch mehr Vergehen gegen das Strafgesetzbuch (+2 Prozent) und gegen das Betäubungsmittelgesetz (+6 Prozent). Geringer fielen dagegen Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten aus. Die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sanken um 0,4 Prozent, machen aber seit Jahren rund die Hälfte aller Urteile aus.
Kurze, unbedingte Haftstrafen im Trend
Eine deutliche Veränderung gab es bei den verhängten Sanktionen: «Es wurden viel mehr kurze, unbedingte Freiheitsstrafen zwischen einem und sechs Monaten ausgesprochen», sagte Isabel Zoder, Leiterin Justiz und Urteile beim BFS, auf Anfrage.
Im Jahr 2013 wurden in 7709 Fällen solche Strafen ausgesprochen, was einem Anstieg von 34,6 Prozent entspricht. Der Trend zu mehr kurzen, unbedingten Gefängnisstrafen hat schon im Jahr 2008 eingesetzt. Im vergangenen Jahr hat er sich verstärkt.
Insgesamt wurden im Jahr 2013 in 11880 Fällen unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Im Jahr zuvor waren es noch 9763 Fälle – 21,7 Prozent weniger.
Am häufigsten wird aber nach wie vor die Geldstrafe verhängt. Im vergangenen Jahr war dies 91’346 Mal der Fall, was 83,5 Prozent aller Urteile entspricht. Gemeinnützige Arbeit wird nur noch selten als angemessene Bestrafung angesehen: Die Zahl dieser Urteile fiel auf 2813, was einem Rückgang von 3,3 Prozent entspricht.