Der 30-jährige Schweizer Graffitisprayer «Puber» ist am Donnerstag von einem Wiener Gericht zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden – 10 Monate davon bedingt. Weil der Verurteilte seit März in Untersuchungshaft sass, wurde er nach dem Urteil aus der Haft entlassen.
Der Mann war wegen schwerer Sachbeschädigung in 232 Fällen vor Gericht. Der 30-jährige Schweizer soll mit seinem Schriftzug in der österreichischen Hauptstadt unzählige Hauswände besprüht haben.
Die Hunderten von Graffitis lastete dem Angeklagten aufgrund eines grafologischen Gutachtens an. Er gab zunächst nur 20 bis 30 auf Hausmauern und Türen angebrachte Tags zu. «Der Schriftzug wird von ziemlich vielen Leuten verwendet», sagte der Schweizer am ersten Verhandlungstag am Mittwoch.
Schuldig gesprochen wurde er nun in über 100 Fällen. Der angerichtete Schaden blieb laut dem Richter unter den angeklagten 50’000 Euro.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 30-Jährige unterschrieb noch im Gerichtssaal die Papiere für seine Freilassung. In der Schweiz läuft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, in dem es um die gleichen Vorwürfe geht. Der 30-Jährige soll seit 2004 vor allem in Zürich mehrfach seine «Puber»-Tags hinterlassen haben.
Berühmter «Puber»-Schriftzug
Der Schweizer kam 2013 nach Wien, um als Angestellter eines Sicherheitsdienstes zu arbeiten. Die Schriftzüge mit dem Wort «Puber» gebe es jedoch bereits seit 2012 an den Hauswänden der Stadt, sagte der Anwalt des Angeklagten im Gespräch mit der Nachrichtenagentur APA.
Auch nach der Festnahme seines Mandanten seien Tags mit dem gleichen Wortlaut entstanden. «Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen», führte der Anwalt aus. Der Schriftzug habe in den vergangenen Jahren einen «gewissen Hype» entwickelt.
Über 40 Zeugen geladen
Der Sprayer wurde Anfang März in einer Wiener Wohnung festgenommen. Ein anonymer Hinweis führte die Polizei zu der Wohngemeinschaft, in der der Gesuchte lebte. Der Mann versteckte sich vor den Beamten auf einem Vordach des Hauses, wurde dort aber entdeckt und festgenommen. Seitdem sass der Schweizer in Untersuchungshaft.
Neben den 30 Vertretern von Privatklägern – darunter die Stadt Wien und die Wiener Linien – waren am Prozess 40 Zeugen geladen, die an zwei Verhandlungstagen befragt werden. Laut dem Anwalt des Angeklagten gab es jedoch nur zwei Zeugen, die «Puber» beim Sprayen beobachtet haben.