Schweizer Stimmvolk entscheidet über das Epidemiengesetz

Über das Epidemiengesetz entscheidet das Schweizer Stimmvolk. Mehrere Referendumskomitees haben insgesamt rund 80’000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum von 50’000 locker erreicht. Sie reichten die Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein.

Mitglieder der Referendumskomitees gegen das revidierte Epidemiengesetz tragen die Unterschriften in die Bundeskanzlei (Bild: sda)

Über das Epidemiengesetz entscheidet das Schweizer Stimmvolk. Mehrere Referendumskomitees haben insgesamt rund 80’000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum von 50’000 locker erreicht. Sie reichten die Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein.

Die Gegner des revidierten Epidemiengesetzes (EPG) wehren sich vorab gegen die Möglichkeit eines staatlich verordneten Impfzwangs. Für die meisten Unterstützer sei diese Furcht der Hauptgrund gewesen, dass sie unterschrieben hätten, sagte Daniel Trappitsch vom Netzwerk Impfentscheid vor den Medien in Bern.

„Jeder Mensch soll für seinen eigenen Körper verantwortlich sein“, hielt SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG) fest. Der Staat dürfe nicht mit obligatorisch erklärten Impfungen in diese Freiheit eingreifen. Schon gar nicht dürfe dies aufgrund von Anordnungen von internationalen Behörden wie beispielsweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geschehen.

Genau dieses Szenario befürchten die Gegner aber. Allerdings enthält das neue Gesetz zum Thema Impfen kaum wesentliche Änderungen. Kantone dürfen heute bereits beliebig Impfobligatorien anordnen. Der Bund könnte Obligatorien in ausserordentlichen Situationen anordnen, hat dies aber noch nie getan.

Im neuen EPG wird der Spielraum der Kantone eher eingeschränkt, da sie nur noch bei „erheblicher Gefahr“ Impfobligatorien anordnen dürfen. Der Bundesrat kann in besonderen Lagen Obligatorien für bestimmte Bevölkerungsgruppen aussprechen. Nie würden jedoch Feststellungen der WHO automatisch zu Massnahmen in der Schweiz führen, hält der Bundesrat in seiner Botschaft zum EPG fest.

Vielfältige Kritikpunkte

Die sieben Gruppierungen, die für das Referendum gesammelt haben, stören sich nebst den Impfbestimmungen auch an einer Reihe weiterer Elemente des neuen EPG. Kritisiert wird, dass das Gesetz zu einer Machtkonzentration beim Bund führe und die Pharmaindustrie bevorzuge.

Kirchliche Kreise befürchten, dass in den Schulen Sexualkunde im Namen der Aidsprävention vorangetrieben wird. Sie kritisieren zudem, dass die Strafbestimmungen für fahrlässige Ansteckung mit HIV über Geschlechtsverkehr gelockert werden.

Hinter dem Referendum steht hauptsächlich der Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch, der bereits das Tierseuchengesetz mit dem Referendum bekämpft hat. Das Stimmvolk hiess das Gesetz jedoch im vergangenen November mit 68,3 Prozent deutlich gut.

Vor allem in der Deutschschweiz

Im Gegensatz zum Tierseuchengesetz gipfelte die Unterschriftensammlung diesmal nicht in einem Endspurt mit ungewissem Ausgang. Unterschriften seien in der ganzen Schweiz gesammelt worden, die Verankerung in der Deutschschweiz sei jedoch deutlich stärker, sagte Trappitsch. Die meisten Unterschriften sammelte Trappitschs Netzwerk Impfentscheid.

Beigetragen haben zudem der Verein „Bürger für Bürger“, der nach eigenen Angaben den Schutz der „Volkssouveränität und der direkten Demokratie“ zum Ziel hat, die christlich-konservative Partei EDU, „Human Life International“, Jugend&Familie sowie die Junge SVP und die Gruppierung „Wahre Demokratie“.

Im Unterstützungskomitee haben sich Trappitsch auch die Nationalräte Jakob Büchler (CVP/SG), Yvette Estermann (SVP/LU), Oskar Freysinger (SVP/VS), Margrit Kessler (GLP/SG) und Pirmin Schwander (SVP/SZ) angeschlossen.

Der Bund bezweckt mit der Revision des Epidemiengesetzes (EPG) einen besseren Schutz vor übertragbaren Krankheiten wie der Schweinegrippe. Genauer umschrieben werden vor allem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen.

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