Das Schweizer Transportgewerbe hat den 13. Monatslohn und explizit die Möglichkeit zur regionalen Festlegung von Mindest- und Richtlöhnen vereinbart. Die Anpassungen zwischen dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag und der Berufsfahrervereinigung Les Routiers Suisses treten 2014 in Kraft.
Neu werde ein 13. Monatslohn ab dem dritten Jahr Betriebszugehörigkeit in der Landesvereinbarung verankert, teilten die beiden Vertragspartner am Montag mit. Die Zusammenarbeit der letzten Jahre trage Früchte und habe das Vertrauen zwischen Astag und Les Routiers Suisses verbessert, wird Markus Odermatt, Vizepräsident von Les Routiers Suisses, in der Mitteilung zitiert.
Seit 2006 ist in der Transportbranche eine Landesvereinbarung in Kraft. Sie löste damals den sogenannten Ehrenkodex des Astag ab. Die Gewerkschaft Unia war vor rund einem Jahr vor Gericht in erster Instanz mit einer Klage zum Beitritt zur bestehenden Landesvereinbarung im Schweizer Strassentransport abgeblitzt. Der Entscheid wurde an das Obergericht des Kantons Bern weitergezogen.
Strikte abgelehnt werden von Astag und Les Routiers Suisses «Störmanöver von branchenfremden Einheitsgewerkschaften, die lediglich den Arbeitsfrieden hintertreiben wollen», wie es in der neuesten Mitteilung heisst.
«Wir lassen uns die Sozialpartnerschaft nicht kaputtmachen», stellte Astag-Zentralpräsident und SVP-Nationalrat Adrian Amstutz fest. Einmischungsversuche würden unter keinen Umständen akzeptiert.