Die Kampagne „Recht ohne Grenzen“ will internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht nehmen: Die Konzerne sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ihrer Tochterfirmen gerade stehen. Freiwillige Initiativen seien zu wenig wirksam.
Wenn eine Tochterfirma von international tätigen Schweizer Firmen Menschenrechtsverletzungen begehe oder die Umwelt zerstöre, so trage das Mutterhaus in der Schweiz rechtlich keine Verantwortung. Zwar hätten viele Firmen auf Druck der Öffentlichkeit interne Bestimmungen festgelegt, „das genügt aber bei weitem nicht“, lässt sich Danièle Gosteli Hauser von Amnesty International in einem Communiqué vom Donnerstag zitieren.
Deshalb brauche es einen rechtsverbindlichen Rahmen, schreiben die Nichtregierungsorganisationen, welche die Kampagne führen. Sie sammeln derzeit Unterschriften für eine Petition, die Bundesrat und Parlament auffordert, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Die Petition soll im Juni 2012 eingereicht werden.
Klagen in der Schweiz
Konkret soll das schweizerische Zivilrecht angepasst werden. Heute kommt bei Vergehen lediglich das Recht jenes Landes zur Anwendung, in dem das Vergehen begangen worden ist. Nach dem Willen der Petitionäre sollen aber auch in der Schweiz Klagen gegen die Muttergesellschaften möglich sein.
„In Ländern mit schwacher Staatsgewalt und in Konfliktgebieten, in autoritären und undemokratischen Systemen ist der Zugang zu einer unabhängigen Justiz nicht gewährleistet“, heisst es weiter. Den Opfern vor Ort seien oftmals die Hände gebunden. Auch bei offensichtlichen Vergehen tendierten lokale Gerichte dazu, auf eine Anzeige zu verzichten.
Hinter der Kampagne „Recht ohne Grenzen“ stehen über 50 Schweizer Organisationen, darunter die Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud sowie die Nichtregierungsorganisationen Amnesty International und Greenpeace.