Schweizer Volk stimmt über Verschärfung des Rauchverbots ab

Am 23. September können die Stimmberechtigten über zwei Volksinitiativen und einen Bundesbeschluss entscheiden. Der Bundesrat hat die Vorlagen für das übernächste eidgenössische Abstimmungswochenende festgelegt.

Initiative verlangt Fumoirs ohne Service (Bild: sda)

Am 23. September können die Stimmberechtigten über zwei Volksinitiativen und einen Bundesbeschluss entscheiden. Der Bundesrat hat die Vorlagen für das übernächste eidgenössische Abstimmungswochenende festgelegt.

Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, müssen die Stimmberechtigten über eine Verschärfung des Rauchverbots befinden. Die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ der Lungenliga und weiterer Organisationen verlangt, dass gesamtschweizerisch nur noch unbediente Fumoirs erlaubt sein sollen.

Schweizweit einheitliche Passivrauch-Regeln

Kleine Raucherlokale wären nicht mehr gestattet. Nicht mehr geraucht werden dürfte zudem in sämtlichen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen, auch Einzelbüros oder Werkstätten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.

Weiter gelangt erneut eine Vorlage im Zusammenhang mit Wohneigentum an die Urne. Nach den zwei Initiativen über steuerliche Vergünstigungen zum Erwerb von Wohneigentum im März und kommenden Juni steht im September eine Initiative zur Debatte, wie einmal erworbene Häuser und Wohnungen im Rentenalter besteuert werden sollen.

Der Hauseigentümerverband (HEV) will mit der Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ dafür sorgen, dass Hausbesitzer im Rentenalter die Eigennutzung des Wohneigentums nicht mehr als Einkommen versteuern müssen. Wenn sie sich dafür entscheiden, dürften sie im Gegenzug aber die Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen. Auch diese Initiative empfehlen Bundesrat und Parlament zur Ablehnung.

Jugendmusikförderung

Als drittes Abstimmungsthema legte der Bundesrat den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung fest. Es handelt sich dabei um den Gegenentwurf zur Volksinitiative „jugend + musik“.

Der neue Verfassungsartikels 67a legt fest, dass Bund und Kantone gemeinsam für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang zum Musizieren für Kinder und Jugendliche und die Begabtenförderung zuständig sind. Die Initianten zeigten sich damit zufrieden, und zogen deshalb ihr Begehren zurück.

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