Der Arbeitgeberverband und economiesuisse möchten nicht, dass die Ventilklausel gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aktiviert wird. Der Effekt einer Kontingentierung sei beschränkt, da die Zuwanderung bereits jetzt weit geringer sei als in den Spitzenjahren.
Dies teilten der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse am Dienstag mit. Angesichts der grossen Zuwanderung von Arbeitskräften wird der Bundesrat voraussichtlich in den nächsten Wochen über die Aktivierung der Ventilklausel entscheiden.
Laut Arbeitgeberverband wäre eine Zuwanderungsbeschränkung „unverhältnismässig“, da diese sowieso nur noch für ein Jahr in Kraft treten könnte. Ab Juni 2014 gilt in jedem Fall die volle Freizügigkeit.
Der Vorstand von economiesuisse kommt zum Schluss, „dass momentan die Anrufung der Ventilklausel nicht im Interesse der Schweiz ist“. Der potenzielle Schaden einer Anwendung sei deutlich grösser als der erwartete innenpolitische Nutzen.
Mit der Aktivierung müssten Unternehmen, Randregionen und die Landwirtschaft laut economiesuisse in einem nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und bei anhaltendem Fachkräftemangel mit Rekrutierungsschwierigkeiten rechnen.
Der Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel werde sich zudem positiv auf die weitere Entwicklung des bilateralen Wegs im Verhältnis mit der EU auswirken, schreibt der Arbeitgeberverband. Mit dem Verzicht unter den aktuellen Umständen werde dieses Instrument keineswegs generell in Frage gestellt.