Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat unter den bei ihm eingereichten Forschungsgesuchen zwei Plagiate entdeckt. Die betreffenden Forscher dürfen nun für sechs respektive zwölf Monate kein Gesuch mehr einreichen beim grössten Geldgeber für die hiesige Wissenschaft.
Die beiden Plagiate fallen in die Periode vom Oktober 2010 bis September 2011, wie der SNF auf seiner Webseite schreibt. Im einen Fall kopierte ein Gesuchsteller etwa einen Fünftel seines Forschungsplans aus fünf verschiedenen Quellen, ohne diese Passagen korrekt als Zitate kenntlich zu machen.
Im zweiten Fall stammen die nicht korrekt gekennzeichneten Textteile aus drei unterschiedlichen Quellen, darunter Wikipedia. Die kopierten Passagen machen fast 12 Prozent des Forschungsplans aus. Beide fehlbaren Forscher sind erfahrene Wissenschaftler, wie es im ersten Bericht des SNF zu Plagiaten in Gesuchen heisst.
Software vergleicht Texte
Der SNF setzt seit Oktober 2010 eine Software für die Plagiatssuche ein. Das Programm vergleicht Texte von Gesuchstellern mit Inhalten im Internet und mit Datenbanken wissenschaftlicher Literatur. Im ersten Jahr seit der Anschaffung setzte der SNF die Software bei 155 zufällig ausgewählten Gesuchen ein, also bei 5 Prozent der eingereichten Gesuche.
Dabei stiess die Software auf fünf verdächtige Gesuche, die sich allerdings bei näherer Betrachtung als geringfügige Verfehlungen entpuppten und keine Konsequenzen für die Verfasser nach sich ziehen. Eine geringfügige Verfehlungen gelten zum Beispiel kleine Versäumnisse und Ungenauigkeiten bei der Quellenangabe.
Experten finden Plagiate
Fünf weitere plagiatsverdächtige Texte wurden von Experten gemeldet, die die Gesuche im Auftrag des SNF evaluieren. Drei dieser Fälle wurden nach vertieften Untersuchungen, die zum Teil mit Hilfe der Software vorgenommen wurden, ebenfalls als geringfügig eingestuft, zwei erwiesen sich tatsächlich als Plagiate.
Die Software habe sich als nützliches Instrument zur Analyse von Plagiaten in den Gesuchen erwiesen, schreibt der SNF. Die Pilotphase werde deshalb um ein Jahr verlängert.