Im Jahr 2014 haben die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) schweizweit mindestens 24’527 Gefährdungsmeldungen für Erwachsene und 21’879 für Kinder erfasst. Viele Behörden klagen über zu wenig Personal respektive zu viele Fälle.
Dies zeigt der erste Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welchen der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat. In gut der Hälfte der Fälle kommt es aufgrund der Meldung schliesslich zu einer Massnahme.
Besonders einschneidend ist die «Aufhebung der elterlichen Obhut», bei welcher ein Kind ausserhalb der eigenen Familie untergebracht wird, etwa in einer Pflegefamilie oder in einem Kinderheim. Gemäss der Studie haben die KESB im Jahr 2014 in insgesamt 1518 Fällen entsprechend entschieden. In rund 30 Prozent der Fälle waren die Eltern mit der Massnahme einverstanden.
Ein starker Eingriff bei Erwachsenen ist die sogenannte «fürsorgerische Unterbringung». Dabei werden die betroffenen Personen zu ihrem eigenen Schutz in eine stationäre Einrichtung, etwa die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik, eingewiesen. Diese Massnahme wurde im Jahr 2014 schweizweit insgesamt 1116 Mal angeordnet.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gilt seit dem 1. Januar 2013. Der nun vorliegende Bericht liefert erste Kennzahlen zu Leistungen und Kosten und zeigt die unterschiedlichen Organisationsformen in den Kantonen.
In einem zweiten Schritt will der Bundesrat etwaige Schwachstellen des neuen Rechts identifizieren und mögliche Lösungen vorschlagen. Zu einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf will sich der Bundesrat erst im Frühling 2017 äussern, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.