Schwerbehinderte soll Bayer Prozessentschädigung zahlen

Die 22-Jährige, die seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwer behindert ist, erhält keinen Schadenersatz vom Pharmakonzern Bayer. Das Bezirksgericht Zürich hat eine Klage der Familie abgewiesen.

Mitarbeiter in der Yasmin-Verpackung im Berliner Supply Center der Bayer Schering Pharma AG (undatiertes handout). Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer AG legt am Mittwoch (31.07.2008) seine Zahlen für das 2. Quartal 2008 vor. (KEYSTONE/DPA/HANDOUT/MATTHIA (Bild: sda)

Die 22-Jährige, die seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwer behindert ist, erhält keinen Schadenersatz vom Pharmakonzern Bayer. Das Bezirksgericht Zürich hat eine Klage der Familie abgewiesen.

Stattdessen soll die Familie 120’000 Franken Prozessentschädigung an Bayer zahlen. Die junge Frau hatte die Antibabypille Yasmin wenige Wochen eingenommen und eine Lungenembolie erlitten.

Ihre Familie forderte 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400’000 Franken Genugtuung von Hersteller Bayer. Andrea Schmidheiny, Mediensprecherin des Zürcher Obergerichts, bestätigte einen Bericht der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SF 1 vom Mittwochabend.

Das Urteil vom August ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn die Familie hat es ans Obergericht weitergezogen. Laut «Rundschau» habe die Klägerin nicht darlegen können, dass die von ihr eingenommenen Packungen fehlerhaft waren. Deshalb könne die Produktehaftpflicht nicht angewendet werden.

Die als Nebenklägerin aufgetretene Krankenkasse CSS, bei der die junge Frau versichert war, hat sich ebenfalls ans Obergericht gewandt. Sie fordert von Bayer mehrere hunderttausend Franken zurück, die sie für Behandlungskosten aufgewendet hat.

In den USA hat Bayer ohne Anerkennung einer Haftung Vergleiche mit mehreren tausend Anspruchstellerinnen geschlossen und über eine Milliarde Dollar bezahlt.

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