Schwyzer Staatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Polizisten weiter

Die Schwyzer Staatsanwalt hat gegen das Urteil des Strafgerichts im Fall einer tödlichen Polizeikontrolle Berufung eingelegt. Trotz Schuldspruch gegen den Polizisten, der 2012 einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hatte, seien nicht alle Fragen geklärt worden.

Die Polizei sucht am 12. 9. 2012 rund um Ibergeregg nach dem Täter (Bild: sda)

Die Schwyzer Staatsanwalt hat gegen das Urteil des Strafgerichts im Fall einer tödlichen Polizeikontrolle Berufung eingelegt. Trotz Schuldspruch gegen den Polizisten, der 2012 einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hatte, seien nicht alle Fragen geklärt worden.

Dieser tragische Fall werfe eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, die sich im Verlaufe der täglichen verantwortungsvollen Arbeit der Polizei immer wieder stellen könnten, teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz am Donnerstag mit.

So sei nach sorgfältigem Studium der Begründung des erstinstanzlichen Urteils im Interesse der Klärung dieser für die Polizei, Bevölkerung und Strafjustiz wichtigen Fragen Berufung gegen das Urteil eingelegt worden, heisst es weiter.

Wie der leitende Staatsanwalt Frédéric Störi auf Anfrage sagte, gehe es vor allem um die entscheidende Frage, ob ein Polizist in einer solch schwierigen Situation so handeln dürfe, wie der verurteilte gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft fordere kein härteres Strafmass.

Bedingte Freiheitsstrafe

Das Schwyzer Strafgericht hatte den Polizisten Mitte April 2014 der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verurteilte den 38-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte 25 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch für den Polizisten. Es habe sich um Notwehr gehandelt, argumentierte der Verteidiger.

Der tödliche Zwischenfall ereignete ich am frühen Morgen des 12. September 2012 beim Windstock zwischen Schwyz und der Ibergeregg. Der Polizist öffnete mit der Dienstwaffe in der Hand die Beifahrertür eines gestohlenen VW-Busses, der vor einem Rotlicht wartete.

Gegen die Erwartung des Polizisten befand sich im Bus nicht nur ein Fahrer, sondern auch ein Beifahrer. Dieser machte eine Bewegung mit dem rechten Arm, worauf der Polizist einen Schuss aus seiner Pistole Glock 17 abgab. Das Deformationsgeschoss durchbohrte den Kopf des 24-jährigen Beifahrers und den Arm des 25-jährigen Lenkers.

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