Schwyzer Verwaltungsangestellte müssen rückwirkend befördert werden

400 Angestellte der Schwyzer Verwaltung müssen rückwirkend befördert werden. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Schwyzer Regierung geschützt. Nun muss der Kanton über eine Million Franken bezahlen.

Die Schwyzer Regierung muss rückwirkend 400 Mitarbeitern die Löhne für nicht gewährte Beförderungen bezahlen. (Symbolbild) (Bild: sda)

400 Angestellte der Schwyzer Verwaltung müssen rückwirkend befördert werden. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Schwyzer Regierung geschützt. Nun muss der Kanton über eine Million Franken bezahlen.

Der Regierungsrat verzichte auf den Weiterzug des Urteils und zahle die Löhne für die nicht gewährte Beförderung rückwirkend aus, teilte er am Montag mit. Der damit verbundene Lohnanstieg werde ebenfalls rückwirkend vergütet.

Wie der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel auf Anfrage sagte, werde der Kanton etwas über eine Million Franken bezahlen müssen. Rückwirkend würden aber nicht nur die 176 Klägerinnen und Kläger ausbezahlt, sondern alle 400 betroffenen Mitarbeiter.

Als Teil eines umfassenden Massnahmenpakets zur Entlastung des Kantonshaushaltes hatte der Regierungsrat entschieden, die automatische Beförderung der Mitarbeitenden, die in den Anlauf- und Erfahrungsstufen eingereiht waren, per 1. Januar 2014 auszusetzen.

Gegen den Entscheid der Regierung erhoben 176 Verwaltungsangestellte Klage beim Verwaltungsgericht. Dieses kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Aussetzung der Beförderung dem Personal- und Besoldungsgesetz widerspreche.

Nächster Artikel