Seismische Messungen im Jura-Südfuss und Südranden

Die Nagra kommt einer Forderung der möglichen Standortkantone für ein geologisches Tiefenlager nach und führt im Frühjahr 2012 im Jura-Südfuss und Südranden seismische Messungen durch. Diese finden voraussichtlich in 23 Gemeinden in den Kantonen Aargau, Solothurn und Schaffhausen statt.

Die Nagra kommt einer Forderung der möglichen Standortkantone für ein geologisches Tiefenlager nach und führt im Frühjahr 2012 im Jura-Südfuss und Südranden seismische Messungen durch. Diese finden voraussichtlich in 23 Gemeinden in den Kantonen Aargau, Solothurn und Schaffhausen statt.

Derartige Messungen der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) laufen bereits an den Standorten Nördlich Lägern (AG und ZH) und Jura Ost (AG). Beide sind als mögliche Gebiete für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle in Aussicht genommen.

Die Nagra komme damit einer Forderung der potenziellen Standortkantone nach, wie der Ausschuss der Kantone (AdK), das politische Leitgremium im Sachplanverfahren, am Freitag mitteilte.

Der AdK hatte die Messungen verlangt, um eine bessere Vergleichbarkeit der Standortgebiete zu gewährleisten. Betroffen von den für März und April 2012 geplanten Messungen sind laut AdK höchstens neun Solothurner, acht Aargauer und sechs Schaffhauser Gemeinden.

Die seismischen Messungen erfolgen mit Vibrationsfahrzeugen oder kleinen Sprengungen. Diese werden in wenige Meter tiefen Bohrlöchern durchgeführt. Dadurch kommt es in der unmittelbaren Umgebung zu Vibrationen. Zu Gebäuden wird laut Mitteilung ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten.

Hinzu kommen einzelne, bis zu hundert Meter tiefe Bohrungen, die der Erkundung der Gesteinsschichten im Untergrund dienen. Diese Bohrungen sind laut AdK nicht mit Tief- oder Sondierbohrungen für geologische Tiefenlager zu verwechseln.

Die Vibrationsfahrzeuge sollen sich möglichst auf Strassen und Wegen entlang von markierten Linien bewegen. Es können aber auch Messungen im Gelände nötig sein. Für die Untersuchungen ist jeweils die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer nötig.

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