Der Nationalrat will Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelmässigen medizinischen Kontrolluntersuchung schicken. Das hat er am Dienstag beschlossen. Heute liegt die Altersgrenze bei 70 Jahren.
Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück, die in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hatte. Nun stand die konkrete Revisionsvorlage zur Diskussion, die das Alter für die zweijährliche vertrauensärztliche Untersuchung auf 75 Jahre anheben soll.
Seniorinnen und Senioren seien heute rüstiger als früher, sagte Kommissionssprecher Thomas Ammann (CVP/SG). Zudem sei die Unfallrate der Altersgruppe nicht erhöht, diese steige erst ab 75 Jahren. Dies war auch der Tenor in den bürgerlichen Fraktionen. Die heutigen Generationen von Seniorinnen und Senioren sei in der Lage, sich über ihre Fahrfähigkeit Rechenschaft abzulegen, sagte Fabio Regazzi (CVP/TI).
SVP-Sprecher Walter Wobmann (SO) wies darauf hin, dass in keinem Nachbarland schon ab 70 Jahren Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden. Trotzdem seien Fahrerinnen und Fahrer aus diesen Ländern auf Schweizer Strassen unterwegs, was einer Diskriminierung der einheimischen Bevölkerung gleichkomme.
Kurt Fluri (FDP/SO) wies darauf hin, dass sich die Hausärzte in der Vernehmlassung für die Erhöhung der Altersgrenze ausgesprochen hätten. Andere Fachverbände hingegen seien dagegen gewesen. Angesichts dieser unterschiedlichen Stellungnahmen gehe die FDP vom Prinzip der Selbstverantwortung aus.
Fahrfähigkeit erhalten
Thomas Hardegger (SP/ZH) sprach von einer «fatalen Fehlüberlegung». Es gehe nicht darum, alle Betagten unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr dienten die Tests dazu, die Fahrfähigkeit zu erhalten. So könnten zum Beispiel eine allfällige Medikation oder die Brillenkorrektur angepasst werden.
Hardegger hatte daher einen Kompromiss vorgeschlagen: Mit 70 Jahren sollte eine obligatorische Untersuchung stattfinden. Bescheinigt der Arzt uneingeschränkte Fahrfähigkeit, soll die regelmässige Kontrolluntersuchung erst ab 75 Jahren durchgeführt werden. Unterstützt wurde der Vorschlag aber nur von SP und Grünen.
Auch der Bundesrat hatte die Mehrheit unterstützt. Die Gesundheit der heutigen Seniorinnen und Senioren sei besser als bei Einführung der obligatorischen Untersuchung in den 1970er-Jahren, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Für sie steht ebenfalls die Eigenverantwortung im Zentrum: Vergangenes Jahr hätten rund 6000 Personen den Führerausweis schon bei der ersten Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren freiwillig abgegeben, sagte Leuthard.
Flankierende Massnahmen
Nach Ansicht des Bundesrats braucht es aber flankierende Massnahmen, wenn das Alter für die medizinischen Kontrollen auf 75 Jahre angehoben werden solle. Fahrerinnen und Fahrer könnt etwa mit 70 Jahren ein Schreiben mit Informationen und Angeboten rund um das Thema Fahreignung zugestellt werden, erklärte Leuthard.
Die Sensibilisierung soll auch dazu führen, dass die Diskussion in den Familien geführt wird. Zudem sollen Seniorinnen und Senioren ermutigt werden, den Umgang mit neueren Assistenzsystemen zu erlernen. Der Nationalrat nahm die Gesetzesänderung mit 143 zu 15 Stimmen bei 26 Enthaltungen an. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.