Den Bundesbehörden droht eine Klimaklage. Am Dienstag hat sich dafür in Bern der Verein KlimaSeniorinnen formiert. Er kritisiert, dass die aktuellen Klimapläne der Schweiz die Bevölkerung nicht vor den «katastrophalen Folgen» des Klimawandels schützen.
Besonders ältere Frauen litten unter den Folgen des Klimawandels, teilte der Verein mit. Deshalb bereiten die Direktbetroffenen eine Beschwerde vor, «um ihre Grundrechte auf Leben und auf Gesundheit für sich und künftige Generationen durchzusetzen».
Die AHV-Rentnerinnen sind der Meinung, «dass die vom Bund gesetzten Klimaziele die Verfassung verletzen». Konkret kritisieren sie, dass der Treibhausgasausstoss bis 2020 nur um 20 Prozent gegenüber dem Ausstoss im Jahr 1990 reduziert werden soll.
Dies genüge nicht, um das im CO2-Gesetz verankerte und auf internationaler Ebene anerkannte Ziel einzuhalten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, schreiben sie. «Die verantwortlichen Behörden und Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen nehmen damit eine Verletzung der durch die Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention geschützten Grundrechte in Kauf.»
Die KlimaSeniorinnen wollen mit ihrer Klage erreichen, «dass die Schweiz diese unhaltbare Situation korrigiert und ihre Schutzpflichten gegenüber älteren Frauen wieder wahrnimmt». Unterstützt werden sie dabei von Greenpeace, wie die Zürcher Historikerin, Grossmutter und Mitbegründerin des Vereins Elisabeth Joris im Interview mit dem Grosseltern-Magazin erklärt.
Im Visier haben die Frauen Artikel 74 der Bundesverfassung. Darin heisst es: «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.» Und Artikel 10 hält das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest.
Doch genau dieses wird nach Ansicht des Vereins durch den Klimawandel gefährdet: «Ältere Frauen sind von der Klimaerwärmung stärker betroffen als die Allgemeinheit», schreibt er in seiner Medienmitteilung. Extreme Hitzewellen nähmen zu. «Die Hitze macht krank und kann vor allem für ältere Menschen tödlich sein.» Sie führe zu Herz- und Kreislaufproblemen, im Extremfall zu Dehydrierung, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag.
Deshalb können Männer bei der Klimaklage nicht mitmachen, wie Joris im Grosseltern-Magazin erklärt. Um in der Schweiz gegen ein Übel klagen zu können, also klageberechtigt zu sein, müsse man stärker betroffen sein als die Allgemeinheit. Und das seien die Frauen.
In der Schweiz wird mit dem Fall juristisches Neuland betreten. Die KlimaSeniorinnen schielen jedoch auf die Niederlande. Dort hat ein Gericht im letzten Jahr entschieden, dass der Staat einen wirksameren Klimaschutz verfolgen muss.