Das Bundesverwaltungsgericht wird über die Klimaklage von Seniorinnen befinden müssen. Die Mitglieder des Vereins KlimaSeniorinnen haben sich am Dienstag dafür ausgesprochen, den abschlägigen Entscheid des Umweltdepartements nicht hinzunehmen und weiterzuziehen.
Die Beschwerde wird am kommenden Freitag am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht, wie die Seniorinnen am Dienstag mitteilten. «Wir haben einen Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung», liess sich Co-Präsidentin Anne Mahrer zitieren.
Der Bund war vor rund einer Woche nicht auf die Klimaklage von mittlerweile rund 700 Seniorinnen eingetreten. Die Frauen werfen ihm vor, dass die Schweizer Klimaziele ihr verfassungsmässiges Grundrecht auf Leben und Gesundheit verletzen.
In ihrem Begehren vom Oktober 2016 an den Bundesrat hatten die Seniorinnen aus der ganzen Schweiz geltend gemacht, dass die Versäumnisse im Klimaschutz zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden führten. Ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.
Das UVEK entschied jedoch, dass die KlimaSeniorinnen nicht klageberechtigt sind. Über diese Frage wird sich nun das Bundesverwaltungsgericht beugen müssen.