Sepp Blatter verhindert Veröffentlichung von Karikaturen

Fifa-Präsident Sepp Blatter hat vor dem Zürcher Bezirksgericht Recht bekommen: Ein dänischer Zeichner und Fussballtrainer darf seine Karikaturen vorderhand nicht veröffentlichen. Die Publikation «The Platter Cartoons» würde gemäss Einzelrichter Blatters berufliche und gesellschaftliche Ehre herabsetzen.

Fifa-Präsident Sepp Blatter findet die dänischen Karikaturen von ihm gar nicht lustig. (Bild: sda)

Fifa-Präsident Sepp Blatter hat vor dem Zürcher Bezirksgericht Recht bekommen: Ein dänischer Zeichner und Fussballtrainer darf seine Karikaturen vorderhand nicht veröffentlichen. Die Publikation «The Platter Cartoons» würde gemäss Einzelrichter Blatters berufliche und gesellschaftliche Ehre herabsetzen.

Trotz des geänderten Namens der Hauptfigur sowie der Versicherung des dänischen Zeichners, es handle sich um eine fiktive Person, wäre für den Durchschnittsleser ohne weiteres erkennbar, dass mit «Platter» der Fifa-Präsident Sepp Blatter gemeint sei. So steht es in der Verfügung des Zürcher Bezirksgerichts, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

Die Zeichnungen seien geeignet, die berufliche und gesellschaftliche Ehre von Blatter und die Reputation des Weltfussballverbandes Fifa «empfindlich» herabzusetzen. Die Publikation beinhalte eine «Aneinanderreihung unnötig herabwürdigender Darstellungen» und habe «den Charakter einer persönlichen Abrechnung», heisst es weiter.

Busse von bis zu 10’000 Franken

Der Einzelrichter hält zudem fest, dass die Zeichungen Blatter auf einer privaten Ebene angreifen würden und ihn mit rassistischem Gedankengut in Verbindung brächten. Der Künstler dürfe sich deshalb auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen.

Mit der Verfügung, über die zuerst Tagesanzeiger/Newsnetz berichtet hatte, verbietet das Bezirksgericht dem dänischen Zeichner, seine Karikaturen zu veröffentlichen, dies «um eine drohende Persönlichkeitsverletzung abzuwenden». Sollte dieser sich nicht daran halten, droht ihm eine Busse bis zu 10’000 Franken.

Der Entscheid des Richters ist eine superprovisorische Verfügung. Sie wird ohne Anhörung der Gegenpartei erlassen. Es genügt, dass die Gesuchsteller glaubhaft machen können, dass ihnen eine Verletzung mit einem nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil droht. Die Parteien werden demnächst zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen.

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