Von den zehn Super-League-Vereinen erhalten Servette und Lausanne die Lizenz der Swiss Football League für die Saison 2013/14 nicht in erster Instanz.
Die SFL-Lizenzkommission verweigerte nach eingehender Prüfung der Unterlagen Lausanne-Sport sowie Servette die beantragte Lizenz für die Teilnahme an der Super League der kommenden Saison. Bellinzona, Chiasso, Lugano und Wohlen erhalten erstinstanzlich keine Spielberechtigung für die Challenge League der Saison 2013/14. Das gleiche Verdikt ereilt den Aufstiegsaspiranten YF Juventus aus der Ersten Liga Promotion.
Die Lizenzkommission erteilt den Klubs die Lizenz, wenn diese die geforderten Kriterien in den Bereichen Recht, Infrastruktur, Sport, Administration, Finanzen und Sicherheit erfüllen. Aufgrund der Ereignisse in den letzten beiden Spielzeiten, in denen verschiedene Klubs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, fokussierte sich die Kommission noch stärker auf die finanziellen Kriterien.
Die Lizenzverweigerungen erfolgten fast durchgehend wegen nicht erfüllter finanzieller Kriterien, beispielsweise wegen überfälligen Verbindlichkeiten oder nicht nachvollziehbaren Budgetposten. Die Klubs können gegen den Entscheid der Lizenzkommission innerhalb von fünf Tagen bei der nächsten Instanz einen Rekurs einreichen. Die Entscheide der Rekursinstanz werden am 3. Juni kommuniziert.