Sesselrücken bei Promotoren des Konsumtempels

Der Verwaltungsratspräsident der «Galerie Erlenmatt AG» ist zurückgeteten. Trotzdem sei das geplante Einkauszenter weiter auf Kurs. Doch das ist nicht die einzige Ungereimtheit: Beteiligte Firmen melden sich ab oder wollen nichts davon wissen, dass ihnen das Grundstück gehört.

Hier soll der Konsumtempel einmal stehen. (Bild: Patrik Tschudin)

Der Verwaltungsratspräsident der «Galerie Erlenmatt AG» ist zurückgeteten. Trotzdem sei das geplante Einkauszenter weiter auf Kurs. Doch das ist nicht die einzige Ungereimtheit: Beteiligte Firmen melden sich ab oder wollen nichts davon wissen, dass ihnen das Grundstück gehört.

Vor kurzem meldete das «Schweizerische Handelsamtsblatt» über die «Galerie Erlenmatt AG»: «Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fluri, Daniel, Präsident des Verwaltungsrates». Damit endet das zweijährige Gastspiel des Erlenmatt-Grossgrundbesitzers (er kontrolliert mehrere 10’000 Quadratmeter) am Steuer jener Aktiengesellschaft, die seit 5 Jahren an der Ecke Erlenstrasse / Schwarzwaldallee ein grosses Einkaufszentrum bauen will.

Laut Handelsregister sitzen derzeit noch zwei Personen im Verwaltungsrat: Axel Funke vom Schweizer Ableger der Deutschen Tochterfirma des niederländischen Baukonzerns «Multi Development», und Markus Koch vom Schweizer Ableger der Deutschen Tochterfirma des niederländischen Baukonzerns «Royal BAM Group». Funke hat an der Generalversammlung der «Galerie Erlenmatt AG» am 3. März Fluris Posten des VR-Präsidenten übernommen.

Keine Stellungnahme zu «internen Vorgängen»

Eva Katrin Maier, Mediensprecherin der «Multi Development Deutschland», erklärt im Auftrag von Funke und Koch, Fluris Abgang als Verwaltungsratspräsident folge «einem abgesprochenen Organisationsturnus». Es sei «die Vorbereitungsphase abgeschlossen». Und «mit Blick auf die Umsetzung des Projektes» könne nun der Verwaltungsrat neu bestellt werden. An den Eigentumsverhältnissen habe sich bei der «Galerie Erlenmatt AG» nichts verändert mit Fluris Austritt aus dem Gremium.

Das Protokoll der Generalversammlung der AG hält fest, es sei für den 16. April eine ausserordentliche vorgesehen. Zweck: die Wahl eines dritten Verwaltungsrates. Auf die Frage der TagesWoche, ob diese stattgefunden und ihren Zweck erfüllt habe, meint Maier, das seien interne Vorgänge, zu denen ihre Firma sich derzeit nicht äussern könne.

Briefkasten quillt über

Die Schweizer Filiale der «Multi Development», die ihre Büros in der Innenstadt an der Stänzlergasse 4 vor kurzem schloss (die TagesWoche berichtete), ist inzwischen auch im Telefonbuch nicht mehr zu finden. Ihren Briefkasten gibt’s zwar noch, aber er quillt über von nicht abgeholten Zeitungen.

(Bild: Patrick Tschudin)

 

Das vollständige Abtauchen erklärt Maier aus der Deutschland-Zentrale von «Multi Development» in Duisburg so: «Wegen des Umzugs wurde der Telefonanschluss gekündigt und wird in Kürze – mit Zusammenlegung der Büros mit der BAM im Herbst – wieder neu angemeldet.» Bei «BAM Swiss» an der Margarethenstrasse in Basel weiss man allerdings auch bis heute noch nichts von den angeblich im Herbst einziehenden, neuen Bürokollegen der «Multi Development». Das alles macht nicht gerade den Eindruck, als ob der geplante Konsumtempel bald einmal gebaut wird.

Doch Robert Stern, vom Planungsamt im Bau- und Verkehrsdepartement, sagt der TagesWoche zur Baubewilligung für das Einkaufszentrum, sie «sei zurzeit noch in Arbeit und sollte demnächst der Bauherrschaft zugestellt werden.»

Eingetragene Eigentümerin will Grundstück schon verkauft haben

Als Eigentümerin des Bodens, worauf der Konsumtempel zu stehen kommen soll, nennt das baselstädtische Grundbuch die deutsche Tochter des österreichischen Immobilienkonzerns «CA Immo». Doch auch hier kommen verwirrende Antworten: Deren Sprecher aus Frankfurt erklärt der TagesWoche auf Anfrage: «Das fragliche Grundstück ist von uns veräussert.» An wen, will er dann aber nicht verraten.

Wie erklärt er dann den rechtsgültigen Grundbucheintrag? Viele Verträge stünden unter dem Vorbehalt, dass bestimmte Ereignisse eingetreten sein müssten, bevor sie rechtskräftig würden, erklärt er kryptisch. Mehr will er nicht verraten. Das Grundstück könne zwar bereits verkauft und auch notariell beurkundet sein, der Übergang an den Käufer erfolge aber erst zu einem Zeitpunkt, an welchem «vereinbarten Ereignisse eintreten». Dann werde auch der Käufer im Grundbuch eingetragen, erklärt der Mann von «CA Immo» den Umstand. Was für «Ereignisse» eintreten müssen, damit im Grundbuch steht, wem die Parzelle für das Einkaufszentrum auf der Erlenmatt tatsächlich gehört, wollte er sich partout nicht entlocken lassen.

Nächster Artikel