Im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen hat das Oberlandesgericht München einem der mutmasslichen Waffenbeschaffer der Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sicheres Geleit zugesichert, wenn er als Zeuge aus der Schweiz anreist.
Das bestätigte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch auf Nachfrage eines Verteidigers. Es geht dabei um die Mordwaffe vom Typ «Ceska», mit der neun der zehn Mordopfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) erschossen worden waren.
Die deutsche Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Waffe durch die Hände des Schweizers ging, bevor sie nach Deutschland und am Ende von einem der mitangeklagten mutmasslichen Terrorhelfer zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gebracht wurde. Böhnhardt und Mundlos gelten als die Todesschützen. Sie hatten sich vor drei Jahren das Leben genommen.
Mehrere Waffendelikte
Der Schweizer ist nach eigenem Eingeständnis mit einem Jugendfreund Böhnhardts befreundet und lebte einige Zeit in Apolda im ostdeutschen Bundesland Thüringen. Er war in Deutschland und in der Schweiz wegen mehrerer Waffendelikte aufgefallen.
Ein Ermittler des Bundeskriminalamtes hatte zuvor im Zeugenstand von zwei Telefonaten berichtet, die er vor wenigen Wochen mit dem Schweizer geführt hatte. Auch da sei es um eine Aussage in Deutschland gegangen.
Er habe dem Schweizer gesagt, er werde bei den deutschen Behörden als Zeuge geführt und nicht als Beschuldigter. Ein möglicher Vorwurf wegen der Beschaffung der Pistole sei verjährt. Der Schweizer habe es aber nach anfänglicher Bereitschaft am Ende dennoch abgelehnt, nach Deutschland zu reisen und auszusagen.
Anderen Mann beschuldigt
In früheren Vernehmungen hatte er bereits bestritten, mit der Beschaffung der «Ceska» etwas zu tun zu haben. Stattdessen hatte er vor wenigen Monaten seine frühere Lebensgefährtin und einen anderen Mann aus Apolda beschuldigt, die NSU-Mordwaffe in der Schweiz gekauft zu haben. Dieser andere Mann sagte jedoch am Mittwoch als Zeuge im Prozess, er sei nie in der Schweiz gewesen.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, war am Mittwoch wieder zur Verhandlung erschienen. Auf die Frage des Richters Götzl nach ihrem Befinden nickte sie schweigend mit dem Kopf. Der Verhandlungstermin am Dienstag war ausgefallen, weil Zschäpe sich krankgemeldet hatte.