Ein in Zürich wohnhafter Nigerianer hat seine beiden Söhne im Alter von fünf und drei Jahren gegen den Willen der Mutter in seine Heimat entführt. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen Freiheitsberaubung und Entführung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten des heute 47-jährigen Beschuldigten als krass egoistisch, grausam und rücksichtslos. Der Nigerianer hatte im Oktober 2011 seine beiden damals fünf- und dreijährigen Söhne ohne Wissen der Mutter heimlich nach Nigeria entführt. Dort übergab der Taxifahrer die Kinder seinen Familienangehörigen.
Zwei Wochen später kehrte er alleine in die Schweiz zurück und wurde Ende Oktober von der Polizei festgenommen. Seine Frau hatte die Behörden eingeschaltet. Bis heute weigerte sich der Beschuldigte, die Rückführung einer Kinder in die Schweiz zu veranlassen.
Auch vor Obergericht sah er sich im Recht und behauptete, dass seine Kinder im Haus seiner Familie in Nigeria lebten. Dem widersprach die ebenfalls aus Nigeria stammende, 33-jährige Mutter. Sie habe ihre Heimat aufgesucht und dort vergeblich nach ihren Söhnen gesucht, erklärte sie vor Obergericht.
Auf nigerianisches Recht berufen
Der Beschuldigte berief sich in der Berufungsverhandlung auf nigerianisches Recht. Demnach habe er die Mutter der Kinder traditionell geheiratet und dürfe deshalb als Vater alleine über das Schicksal seiner Kinder bestimmen, zeigte er sich überzeugt.
Werde man ihn aber freilassen, werde er sich um die Rückführung der Kinder bemühen. Allerdings müsse er sich zuvor mit den Oberhäuptern seines Stammes verständigen, sagte er.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Westafrikaner im Juni 2013 wegen mehrfacher qualifizierter Freiheitsberaubung und Entführung sowie mehrfachen Entziehens von Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Dagegen legte der Verteidiger Berufung ein. Vor Obergericht forderte er einen vollen Freispruch.
Der Anwalt führte aus, dass das Schweizer Recht in diesem Fall nicht anwendbar sei. Im schlimmsten Fall sei höchstens eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren angemessen, die Hälfte davon unbedingt.
Jederzeit neue Klage möglich
Das Obergericht kam zu klaren Schuldsprüchen und stufte das Vorgehen des Vaters als unrechtmässigen Racheakt ein. Es setzte zwar eine mildere Freiheitsstrafe von sieben Jahren fest, machte aber dem Beschuldigten klar, dass der illegale Zustand fortdauere und die Staatsanwaltschaft jederzeit das Recht habe, eine neue Anklage zu erheben und eine weitere empfindliche Freiheitsstrafe zu fordern.
Der Beschuldigte müsse aus dem Gefängnis dafür sorgen, dass die Kinder zurückkommen, erklärte einer der Oberrichter. Der Beschuldigte wurde dazu verpflichtet, seiner Ex-Lebenspartnerin ein Schmerzensgeld von 30’000 Franken zu bezahlen. Er verbleibt weiterhin in Sicherheitshaft, wo er bereits 806 Tage verbracht hat.