Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) fordert Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen. Bahnen sollen sich künftig weigern dürfen, Hooligans zu transportieren. Und Hooligans sollen von Schnellgerichten verurteilt werden.
Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es nicht, eine Person mit einem gültigen Fahrausweis vom Transport auszuschliessen. Nach dem Willen der Kommission soll dies künftig aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sein.
Der SBB entstünden jährliche Mehrkosten von über 3 Millionen Franken, begründet die Kommission ihr Anliegen. Einer Änderung der Transportregeln stimmte sie mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Schnell verurteilen
Für Schnellgerichte hat sie sich mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ausgesprochen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die betroffenen Kantone Schnellgerichte einführen. Es sei wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz sei, findet die Kommission.
Über die Motionen entscheiden werden National- und Ständerat. Die Kommission hatte vor ihrem Entscheid Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden, Verbänden und Transportbetrieben angehört.
Abmachung zwischen den Kantonen
Massnahmen gegen Hooligans werden vor allem auf Kantonsebene diskutiert. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat jüngst beschlossen, dass Fussball- und Eishockeyspiele künftig nur noch mit Bewilligung stattfinden sollen. Damit können die Behörden die Spiele an Auflagen knüpfen.
In der Hooligan-Datenbank waren Ende Januar 1210 gewaltbereite Risikofans erfasst. In der Datenbank registriert werden dürfen Personen, gegen die Ausreisebeschränkungen oder andere Massnahmen wie Rayonverbote oder Stadionverbote verhängt worden sind. Dadurch sollen gewaltbereite Fans von den Stadien ferngehalten werden.