Der Baustoffhersteller Sika hat am Sonntag das Datum für die ordentliche Generalversammlung bekannt gegeben. Sie soll am 14. April stattfinden. Gemäss Mitteilung stellen sich alle bisherigen Verwaltungsräte der Wiederwahl.
Sollte wegen Opposition der Schenker-Winkler Holding AG (SWH) der Verwaltungsrat nur teilweise wiedergewählt werden, werden die unabhängigen VR-Mitglieder wegen der «daraus resultierenden fundamentalen Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Verwaltungsrat» eine allfällige Wahl nicht annehmen, heisst es in der Einladung.
Die SWH beantragt die Wahl von Max Roesle als Verwaltungsratspräsidenten. Ein Ansinnen, das der Sika-Verwaltungsrat ablehnt. Roesle fehle «die erforderliche Industrie- und Managementerfahrung für die Führung eines globalen Konzerns».
Der Sika-Verwaltungsrat empfiehlt hingegen die Streichung der Opting-out-Klausel, wie sie die Aktionärsgruppe um Ethos beantragt. Der Ausgang der Abstimmungen hängt davon ab, ob das Stimmrecht der Familienerben von Sika beschränkt wird oder nicht. Der Entscheid darüber ist vor Gericht hängig.
Sonderprüfung und Sachverständigen-Ausschuss
Weiter begrüsst der Verwaltungsrat zwei Anträge der Aktionärsgruppe, bestehend aus Bill und Melinda Gates Foundation Trust, Cascade Investment, Fidelity Worldwide Investment und Threadneedle Investments. Diese fordert die Durchführung einer Sonderprüfung: Im Zentrum stehen die Vorgänge vor der Ankündigung der geplanten Transaktion durch die SWH und Saint-Gobain.
«Gegenstand der beantragten Sonderprüfung ist insbesondere die Frage, ob innerhalb der letzten 24 Monate vor der Generalversammlung 2015 nicht-öffentliche Informationen zu Sika an Saint-Gobain oder SWH verfügbar gemacht wurden», hält Sika fest. Zudem soll die Sonderprüfung klären, ob Vereinbarungen zwischen Verwaltungsratsmitgliedern und Saint-Gobain oder SWH bestanden haben.
Die Aktionärsgruppe will zudem einen Sachverständigen-Ausschuss einsetzen. Dieser soll «die zukünftige Geschäftstätigkeit der Sika im Verhältnis zur SWH, der Familie Burkard und Saint-Gobain prüfen und vor allem in Bezug auf deren Auswirkungen auf die Publikumsaktionäre untersuchen».
Der Verwaltungsrat unterstützt die beiden Anträge ebenfalls. Wie die Sika in ihrer Mitteilung erklärt, schreibt das Gesetz dabei vor, dass die Kapitalmehrheit unter Ausschluss von Stimmrechtsprivilegien für die Zustimmung ausreicht.