Die Oberengadiner Gemeinde Silvaplana darf Besitzer von unvermieteten Ferienwohnungen („kalte Betten“) mit einer Lenkungsabgabe belasten. Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative im März dieses Jahres hat daran nichts geändert.
Das Bündner Verwaltungsgericht hat vier Beschwerden gegen die kommunale Lenkungssteuer auf Zweitwohnungen in Silvaplana abgelehnt. Der Gemeinde stehe diese Abgabe zu, da sie im Baugesetz über eine genügende rechtliche Grundlage verfüge, schreibt das Gericht in seinem am Mittwoch publizierten, 35 Seiten starken Urteil.
Die im März 2012 vom Stimmvolk angenommene eidgenössische Volksinitiative über die Beschränkung von Zweitwohnungen auf 20 Prozent je Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Steuer in Silvaplana.
Eine Restkompetenz der Kantone und Gemeinden sei in jedem Fall gegeben, hält das Verwaltungsgericht fest. Von einer ausschliesslichen Bundeskompetenz auf dem Gebiet des Zweitwohnungsbaus könne keine Rede sein.
1500 bis 2000 Franken pro Jahr
Die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana ist schweizweit die erste Lenkungsabgabe in Form einer jährlich wiederkehrenden Steuer zur Eindämmung der Zahl so genannter „kalter Betten“. Die Stimmberechtigten hatten die entsprechende Baugesetzrevision im Februar 2010 an der Gemeindeversammlung genehmigt.
Die Steuer wurde auf zwei Promille des Wohnungswertes veranschlagt. Die Abgabe je Ferienwohnung beläuft sich nach früheren Schätzungen der Bündner Regierung auf etwa 1500 bis 2000 Franken. Die Steuererträge sollen zur Förderung des einheimischen Wohnungsbaus sowie der Hotellerie eingesetzt werden.