Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank reagiert auf die Affäre Hildebrand: Er will sämtliche Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 unter die Lupe nehmen. Zudem sollen Reglement und Weisungen über Eigengeschäfte überarbeitet werden.
Der Bankrat hat sich an seiner Sitzung vom Samstag mit den jüngsten Ereignissen rund um die SNB-Präsident Philipp Hildebrand befasst und dabei Handlungsbedarf festgestellt.
Unter anderem sollen sämtliche Banktransaktionen aller Mitglieder des Erweiterten Direktroiums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Revisionsgesellschaft überprüft werden – „vorzugsweise durch KPMG oder Ernst&Young“, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Ferner werden das Reglement und die Weisungen über die Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums „grundlegend und unter Beizug externer Spezialisten“ überprüft. Der Entwurf des überarbeiteten Reglements und der überarbeiteten Weisungen an die Mitarbeitenden sollen dem Bankrat „so rasch als möglich“ vorgelegt werden.
Devisentransaktionen von Mitgliedern des Erweiterten Direktoriums und von Mitarbeitenden mit Zugang zu privilegierten Informationen, die 20’000 Franken übersteigen, müssen – bis zum Vorliegen des überarbeiteten Reglements und der revidierten Weisungen – vom Chief Compliance Officer der SNB genehmigt werden. Der Prüfungsausschuss des Bankrats wird periodisch informiert.