SNB passt Gewinnausschüttungsvereinbarung an

Die Nationalbank erhöht die jährliche Basisausschüttung an Bund und Kantone nicht. Diese beträgt nach wie vor eine Milliarde Franken. Als Folge der stark angewachsenen Bilanz werden in der Vereinbarung mit dem Finanzdepartement allerdings zwei Änderungen vorgenommen.

Sitz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern: Die Notenbank hat sich mit dem Bund über die Regeln zur künftigen Gewinnausschüttung geeinigt.(Archiv) (Bild: sda)

Die Nationalbank erhöht die jährliche Basisausschüttung an Bund und Kantone nicht. Diese beträgt nach wie vor eine Milliarde Franken. Als Folge der stark angewachsenen Bilanz werden in der Vereinbarung mit dem Finanzdepartement allerdings zwei Änderungen vorgenommen.

Wegen der riesigen Fremdwährungsreserven, rechnet die SNB in den kommenden fünf Jahren mit starken Gewinnschwankungen. Deshalb führt sie auf Vorschlag der Kantone eine Klausel ein, um das Total der Ausschüttungen über die gesamte Periode stabil zu halten.

Nachträgliche Kompensation

Im Falle, dass die Zahlungen an Bund und Kantone wegen hoher Buchverluste der SNB sistiert werden müssen, sollen die Ausschüttungen in den Folgejahren kompensiert werden.

Falls die Ausschüttungsreserve 20 Milliarden Franken überschreitet, können neu bis zu zwei Milliarden Franken ausgezahlt werden, wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mitteilen. Bis anhin galt ein Maximalbetrag von einer Milliarde Franken.

Die Ausschüttungsreserve dient als Puffer. Ihr werden der nicht ausgeschüttete Jahresgewinn zugewiesen, respektive der für die Gewinnverwendung fehlende Betrag entnommen.

Planungssicherheit für Kantone

Mit den Änderungen, die für die Periode vom 2016 bis 2020 gelten, kommt die Nationalbank Vorschlägen der kantonalen Finanzdirektoren nach. Sie erhalten mit der nachträglichen Kompensation ausgebliebener oder reduzierter Ausschüttungen mehr Planungssicherheit.

Die Regelung hatte die Finanzdirektorenkonferenz Anfang Jahr in die Verhandlungen zur neuen Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen SNB und Bund eingebracht. Die unveränderte Basisausschüttung von einer Milliarde Franken war dabei unbestritten. Die Kantone erhalten wie bisher zwei Drittel der Ausschüttung und der Bund ein Drittel.

Zusatzausschüttungen neu geregelt

In der neuen Vereinbarung ist die Höhe der Zusatzausschüttungen auf jährlich eine Milliarde Franken limitiert. Die Zusatzausschüttungen werden aktiviert, falls das Jahresergebnis der SNB die Schwelle von 20 Milliarden Franken überschreitet. Bis anhin galt eine Schwelle von 10 Milliarden Franken.

Der Anhebung des Schwellwerts und der gleichzeitigen Begrenzung der zusätzlichen Ausschüttungen hatten die kantonalen Finanzdirektoren bereits in einer Stellungnahme im September zugestimmt.

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