In der Affäre um private Devisenkäufe hat Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand Fehler eingestanden. Rechtlich hält er sein Handeln aber für korrekt. Ein Rücktritt ist für ihn kein Thema. Ein juristisches Nachspiel muss er nicht fürchten – im Gegensatz zum Bankmitarbeiter, der die Bankdaten von Hildebrand weitergegeben hatte.
„Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt nicht nur reglementskonform, sondern auch korrekt verhalten“, sagte Hildebrand am Donnerstag vor den Medien in Zürich. „Ich bin mir keiner rechtlichen Verfehlung bewusst.“ Solange er das Vertrauen von Behörden, SNB-Bankrat und Bundesrat besitze, bleibe er im Amt. Er sei darüber hinaus bereit, alle seine Konten offenzulegen.
„Ich habe Fehler gemacht, ich bedaure das“, sagte Hildebrand weiter. „Aber ich kann in den Spiegel schauen, ich habe reglementskonform gehandelt“, fügte er hinzu. „Ich verstehe aber, dass die Öffentlichkeit die moralische Frage stellt.“
Dem Vorwurf, privat Gewinne erzielt zu haben, sei die Familie mit einer Spende an die Berghilfe entgegengetreten, sagte Hildebrand. Die Überweisung sei bereits vor Weihnachten erfolgt.
„Die wichtigste Lehre, die ich aus dem Vorgefallenen ziehe, ist, dass weitere Transparenz von Transaktionen der Mitglieder des SNB-Direktoriums unerlässlich ist“, sagte Hildebrand. Bankratspräsident Hansueli Raggenbass kündigte an, dass die Verschärfung des internen Reglements über Eigengeschäfte der Direktoriumsmitglieder verschärft werden müsse.
Strafverfahren gegen Informanten
Raggenbass gab währen derselben Medienkonferenz weitere Details bekannt, wie die Anschuldigungen gegen Hildebrand an die Öffentlichkeit gelangten.
Ein IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin habe unerlaubt erworbene Bankinformationen über Hildebrand dem Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei übergeben. Über SVP-Vizepräsident Christoph Blocher seien die Vorwürfe dann an den Bundesrat gelangt, sagte Raggenbass. Dies brachte die Affäre im Dezember ins Rollen.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich leitete gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein Strafverfahren ein. Er wird verdächtigt, das Bankengesetz verletzt zu haben, indem er Auszüge von Hildebrands Konten weitergab. Der 39-Jährige hatte sich Anfang Woche bei der Kantonspolizei gemeldet.
Keine strafrechtlichen Folgen
Hildebrand hingegen muss keine strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte schliesst ein Strafverfahren gegen den Nationalbank-Präsidenten – zumindest vorderhand – aus. Nach jetzigem Wissensstand besteht kein Verdacht auf ein strafbares Insiderdelikt.