Soldaten der Schweizer Armee sollen über das laufende Jahr hinaus den Schutz von ausländischen Botschaften sicherstellen. Der Bundesrat will die sogenannten Assistenzdiensteinsätze ein letztes Mal verlängern.
Ende 2018 sollen dann definitiv die zivilen Behörden übernehmen. Bei der letzten Verlängerung des Botschaftsschutzes durch die Armee im Jahr 2012 liess der Bundesrat verlauten, mit den Einsätzen zum Schutz der ausländischen Vertretungen könnte allenfalls bereits Ende 2015 Schluss sein.
Nun will der Bundesrat die Assistenzdiensteinsätze noch einmal verlängern, wie das Verteidigungsdepartement (VBS) am Mittwoch mitteilte. Die Kantone seien noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch Polizisten und Botschaftsschützer zu ersetzen. Sie bräuchten noch Zeit für die Ausbildung der zivilen Kräfte.
Die Verlängerung gilt bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen der Weiterentwicklung der Armee. In der Frühjahrssession befasst sich der Ständerat mit der Vorlage, die auch die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee umfasst. Ende 2018 soll dann auf jeden Fall Schluss sein mit den Assistenzdiensteinsätzen in der heutigen Form.
Reduzierter Einsatz
Heute sorgen maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz der ausländischen Botschaften. Im kommenden Jahr soll diese Zahl gemäss dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch gleich hoch bleiben. 2017 sollen es dann nur noch rund die Hälfte, nämlich 44 Armeeangehörige sein. Für die Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz der Botschaften gibt der Bund jährlich rund 40 Millionen Franken aus.
Zu den Assistenzdiensteinsätzen gehören neben dem Botschaftsschutz auch die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr. Auch diese hat der Bundesrat ein letztes Mal bis maximal Ende 2018 verlängert. Diese Massnahmen kosten den Bund pro Jahr 900’000 Franken. Der Entscheid des Bundesrats muss noch vom Parlament abgesegnet werden.
Kostenübernahme neu geregelt
Der Bundesrat hat am Mittwoch zudem die Kostenübernahme bei zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten mit militärischen Mitteln neu geregelt. Grundsätzlich müssen in Zukunft die Empfänger von militärischen Unterstützungsleistungen die Kosten für die Verpflegung, die Unterkunft und den Treibstoff tragen, die gegenüber dem normalen Ausbildungsdienst zusätzlich entstehen.
Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung geändert. Die Änderung tritt Anfang April in Kraft. Unverändert bleibt die Möglichkeit des Verteidigungsdepartements, die Leistungsempfänger zu verpflichten, einen «angemessenen Teil» des wirtschaftlichen Gewinns in den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung zu überweisen.