Die Solidarhaftung für Auftragsketten auf dem Bau tritt Anfang Juli in Kraft. Das gab Bundesrat Johann Schneider-Ammann am Donnerstag bekannt. Er zeigt sich überzeugt, dass alle Beteiligten, auch die skeptischen Baufirmen, hinter der neuen flankierende Massnahme stehen.
Der Volkswirtschaftsminister lud die Sozialpartner, Vertreter der Kantone, der paritätischen Kommissionen und der Verwaltung am Donnerstagmorgen zu einem Treffen ein. Alle Beteiligten seien sich einig, dass die Missstände auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden müssten, sagte er vor den Medien. Auch die Gegner seien bereit, mitzumachen.
Das Parlament beschloss die Solidarhaftung in der Wintersession als Reaktion auf Fälle von Lohndumping. Unternehmen müssen mit der Solidarhaftung gerade stehen für Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen, welche jene Firmen begehen, an die sie Aufträge vergeben haben. Mit einer Überprüfung können sich Unternehmen von der Solidarhaftung befreien.
Die Forderung stammt von den Gewerkschaften. Der Bundesrat unterstützt aber die Massnahme gegen Auswüchse der Personenfreizügigkeit, wie Schneider-Ammann erneut bekräftigte. Die Solidarhaftung helfe, die Abmachungen zwischen den Sozialpartnern durchzusetzen. Ihre Einführung sei aber auch wichtig, um den Arbeitsmarkt nicht weiter regulieren zu müssen.
Bessere Kontrollen
Als nächstes würden ab Anfang Jahr in einer Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern die Details geregelt, sagte Schneider-Ammann weiter. Die Umsetzung solle effizient, schlank und günstig erfolgen. Die Kontrollen sollten nicht zunehmen, sondern besser werden.
Konkret soll der Vollzug professionalisiert werden, etwa durch eine bessere Ausbildung und besseren Wissensaustausch. Damit die Kantone die Solidarhaftung nicht unterschiedlich umsetzen, strebt Schneider-Ammann eine Harmonisierung an. Für die Unternehmen soll zudem klar werden, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben.
Bereits auf Anfang Jahr tritt eine erste Tranche weiterer flankierender Massnahmen in Kraft. Diese richten sich vorab gegen die Scheinselbständigkeit. Dazu gehören Dokumentationspflichten und weitere Sanktionsmöglichkeiten.