Solothurn schafft Rechtsgrundlage für zentrales Einwohnerregister

Der Kanton Solothurn will alle Daten seiner Einwohnerinnen und Einwohner in einem zentralen elektronischen Einwohnerregister zusammenführen. Das am Dienstag in die Vernehmlassung geschickte Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform dient als rechtliche Grundlage dazu.

Der Kanton Solothurn will alle Daten seiner Einwohnerinnen und Einwohner in einem zentralen elektronischen Einwohnerregister zusammenführen. Das am Dienstag in die Vernehmlassung geschickte Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform dient als rechtliche Grundlage dazu.

Die Daten sollen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird beispielsweise bei der Erstellung von Statistiken der Fall sein oder für die elektronische Wahl- und Stimmabgabe.

Der Kanton Solothurn handelt im Auftrag des Bundes. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister schreibt einen Mindestinhalt für die Einwohnerregister vor. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur elektronischen Führung dieser Register und zum elektronischen Datenaustausch mit Bundesstellen.

Mit dem zentralen Register entfielen künftig Mehrfachtätigkeiten, schreibt die Solothurner Regierung in einer Mitteilung vom Dienstag. Adressmutationen würden künftig sofort bei allen Dienststellen wirksam, welche ein Abfragerecht besitzen.

Die Qualität der Daten erhöhe sich und deren Verfügbarkeit werde gesteigert, was letztlich auch kostendämpfend sei, argumentiert die Regierung weiter. Zudem übernehme der Kanton in Zukunft die Weiterleitung der Daten an das Bundesamt für Statistik, was zu einer Entlastung der Gemeinden führe.

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