Die geplante Zusammenlegung der BVG-Aufsicht in den Kantonen Solothurn und Aargau ist einen Schritt weiter. Der Solothurner Kantonsrat hiess am Dienstag eine von den beiden Kantonsregierungen ausgearbeitete Vereinbarung gut. Die klassischen Stiftungen sind davon ausgenommen.
Der Beitritt zur Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht wurde mit 82 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt.
Die Zusammenarbeit der beiden Kantone bei der Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen wurde schon vor Jahren ins Auge gefasst. Auslöser dafür war das revidierte BVG-Gesetz des Bundes, das den Kantonen vorschrieb, bis Anfang 2012 für die BVG-Aufsicht öffentlich-rechtliche Anstalten zu schaffen.
Im Kanton Solothurn wurde das derzeit geltende Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht wegen der langen Diskussionen zweimal verlängert, zuletzt letzten Herbst bis Ende 2017.
Die klassischen Stiftungen als Streitpunkt
Einer der Gründe für die lange Behandlungsdauer der Vorlage war die Haltung der kantonsrätlichen Finanzkommission. Diese lehnte die Übertragung der Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.
Die beiden Nachbarkantone mussten daher über die Bücher gehen und beschlossen eine neue Vereinbarung. So wird die Zuständigkeit der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BSVA) auf die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Solothurn beschränkt.
Die klassischen Stiftungen würden wie bisher vom Kanton Solothurn selber beaufsichtigt, sagte Kommissionssprecher Stephan Baschung (CVP). Dies erfordere allerdings eine Stelle mit 150 Stellenprozenten, riefen die Grünen in Erinnerung. Trotz Gebühreneinnahmen sei diese Stelle nicht kostendeckend, sagte der FDP-Sprecher.
Möglicherweise sei diese Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn noch nicht das Ende der Geschichte, sagte der Sprecher der SP. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Sache in ein paar Jahren mit einem grösseren Konkordat geregelt werde.