Im Kanton Solothurn soll künftig weniger Geld aus den Motorfahrzeugsteuereinnahmen zur Deckung anderer Kantonsaufgaben verwendet werden. Dies schlägt die Solothurner Regierung vor.
Bisher wurde ein Teil des Geldes, das die Solothurner Autobesitzer in Form der Motorfahrzeugsteuern dem Staat ablieferten, für allgemeine Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Dies soll künftig aus rechtlichen und finanztechnischen Gründen nicht mehr der Fall sein, wie die Solothurner Regierung am Dienstag beschloss.
Damit kann die Strassenrechnung zusammen mit ausgabenseitigen Einsparungen um rund 14 bis 15 Millionen Franken entlastet werden. Eine entsprechende Revision des Strassengesetzes hat die Regierung beim kantonalen Bau- und Justizdepartement in Auftrag gegeben.
Der gewonnene finanzielle Spielraum soll dazu dienen, dringliche Investitionsprojekte wie die Umfahrung Klus, den Anschluss an die H18 in Aesch sowie die Neugestaltung der Autobahnanschlüsse in Oensingen und Egerkingen voranzutreiben.
Gleichzeitig werden künftig die Gemeinden von der Mitfinanzierung der Kantonsstrasseninvestitionen entlastet. Allerdings will die Regierung, dass diese finanzielle Entlastung in einem noch zu bestimmenden anderen Aufgabenbereich zu Gunsten des Kantonshaushaltes kompensiert wird.
Auch der bevorstehende Wegfall des befristeten Zuschlags auf die Motorfahrzeugsteuer in Höhe von 15 Prozent könne verkraftet werden, schreibt die Regierung. Die Solothurner Stimmberechtigten hatten diesen Zuschlag 2002 für eine Dauer von 20 Jahren beschlossen, um mit diesem Geld Verkehrsentlastungsprojekte in Solothurn und Olten zu bauen. Beide Projekte sind inzwischen realisiert.