Im Kanton Solothurn soll der Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden neu geregelt werden. Die Solothurner Regierung erteilte am Dienstag dem Amt für Gemeinden den Auftrag zur Erarbeitung einer Studie.
Die Grundlage für den Auftrag ist ein vom Kantonsrat erheblich erklärter Auftrag mit dem Titel «Optimierung der Kirchensteuer über juristische Personen» aus dem Jahr 2011. Darin hatte sich der Regierungsrat verpflichtet, nach der Einführung des neuen Finanzausgleichs bei den Einwohnergemeinden, auch den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden und Landeskirchen nach der gleichen Logik zu reformieren.
Bei der Neuregelung sei vorgesehen, dass sich der künftige Finanzausgleich an den Grundsätzen des Modells des Bundesfinanzausgleichs orientiere, teilte die Solothurner Regierung am Dienstag mit. Zudem sei eine Deckelung der Verwendung des Aufkommens aus der Finanzausgleichsteuer vorgesehen.