Die Solothurner Kantonsregierung will eine Konzession für das Aarekraftwerk Aarau für die Dauer von 68 Jahren erteilen. Die Betreiberin, die IBAarau, plant, das seit über 100 Jahren bestehende Kanalkraftwerk zu erneuern. Es produziert den Stromverbrauch von rund 25’000 Haushaltungen.
Aus energiepolitischer und energiewirtschaftlicher Sicht sei die Förderung und Sicherung einheimischer erneuerbarer Stromerzeugung durch Wasserkraft von grosser Bedeutung, schreibt die Regierung in der am Dienstag veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat.
Mit der Erteilung der neuen Konzession würden die Anliegen der zweckmässigen und wirtschaftlichen Nutzbarmachung der Wasserkräfte, der Umwelt, der Landschaft und der Fischerei angemessen berücksichtigt.
Die IBAarau hatte 2013 eine Erneuerung der Konzession für die Dauer von 80 Jahren beantragt. Die Konzession der IBAarau Kraftwerk AG läuft Ende dieses Jahres ab. Die Solothurner Regierung und das Parlament beschlossen, nicht vom Heimfallrecht für das Aarekraftwerk Gebrauch zu machen.
Leistungssteigerung von 16 Prozent geplant
Auch künftig wird gemäss Regierung am bestehenden Anlagekonzept als Kanalkraftwerk festgehalten. Mehrere Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen sollen die Stromproduktion bis zum Jahr 2036 um 16 Prozent steigern. Die mittlere Jahresproduktion von derzeit 108 Gigawattstunden (GWh) würde auf rund 126 GWh erhöht.
Gleichzeitig soll die Anlage an den aktuellen Stand der Technik sowie an die Anforderungen der Hochwassersicherheit und Ökologie angepasst werden.
Gemäss Regierung ist zunächst geplant, bis 2018 die über 100 Jahre alte Kraftwerkzentrale 2 vollständig zu ersetzen und das bestehende Dotierkraftwerk und das Wehr zu sanieren. Das Stauziel werde nur geringfähig erhöht. In den Jahren 2035/2036 soll die Kraftwerkzentrale 1 erneuert werden.
Kantone erhalten Gebühren und Wasserzins
Die Konzessionstrecke liegt zu 82 Prozent im Kanton Solothurn und zu nur 18 Prozent im Kanton Aargau. Die Kraftwerksanlagen liegen im Kanton Aargau, das Wehr und Dotierkraftwerk wiederum im Kanton Solothurn.
Aus diesem Grund müssen beide Kantone eine Konzession erteilen. Im Aargau ist der Regierungsrat zuständig. Er wird die Konzession zusammen mit der Projektgenehmigung erteilen.
Im Kanton Solothurn ist der Kantonsrat für die Erteilung der Konzession zuständig. Für die Erteilung der Konzession hat die IBAarau dem Kanton Solothurn eine einmalige Gebühr von 480’000 Franken zu bezahlen – dem Kanton Aargau eine solche von 300’000 Franken. Der Kanton Solothurn soll wird pro Jahr zudem einen Wasserzins von rund 1,54 Franken kassieren.