Solothurner Bordellbetreiber muss viereinhalb Jahre hinter Gitter

Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.

Das Bundesstrafgericht hat einen Solothurner Bordellbetreiber zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.

Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.

Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten „mehrfacher Menschenhandel“ und „Förderung der Prostitution“ schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600’000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.

Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.

Keine Einwilligung der Brasilianerinnen

Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.

Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.

Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.

Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels von der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die FIZ mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe.

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