Solothurner Ex-SVP-Präsident Müller wegen Steuerbetrugs verurteilt

Der ehemalige Solothurner SVP-Kantonalpräsident Heinz Müller ist wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Solothurn-Lebern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Müller hatte seine Wahlkampfkosten von 170’000 als Ausgaben seiner Firma verbucht.

Der Solothurner SVP-Kantonsrat Heinz Müller akzeptiert das Urteil nicht (Bild: sda)

Der ehemalige Solothurner SVP-Kantonalpräsident Heinz Müller ist wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Solothurn-Lebern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Müller hatte seine Wahlkampfkosten von 170’000 als Ausgaben seiner Firma verbucht.

Das Amtsgericht verurteilte den 50-jährigen Kantonsrat Müller am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 330 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Damit folgte das Gericht den Anträgen und der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Zur Verhandlung kam es, weil Müller gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben hatte.

Müller wurde vom Amtsgericht für schuldig befunden, die Jahresgewinne seiner Firma in den Jahren 2006 und 2007 um insgesamt 187’835 Franken geschmälert zu haben. Davon machten seine Wahlkampfkosten rund 170’000 Franken aus.

Er hatte die Kosten für seine Kandidatur bei der Nationalratswahl 2007 über den Geschäftsaufwand seiner Firma in Grenchen verbucht. Wegen des Abzugs sank der Firmengewinn, was zu tieferen Unternehmenssteuern führte. Müller schaffte die Wahl in den Nationalrat nicht.

Keine Geschäftsaufwendungen

Die Wahlkampfkosten seien nicht geschäftsmässige Aufwendungen, sondern private Ausgaben, sagte die Einzelrichterin in der Urteilsbegründung. Mit der Verbuchung der Gelder habe Müller die Steuerbehörde täuschen wollen. Daher habe er sich neben des mehrfachen Steuerbetrugs auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Im Kanton Solothurn könne eine Firma gemäss Steuerpraxis Parteispenden von höchstens 15’000 Franken als Geschäftsaufwand abziehen. Bei einer höheren Summe müsse ein Unternehmen jedoch einen direkten Nutzen vorzeigen können.

Freispruch als Ziel

Müllers Verteidiger hatte bei der Verhandlung vor Amtsgericht einen Freispruch gefordert. Müller sei stets davon überzeugt gewesen, dass der Einsatz des Firmengeldes für den persönlichen Wahlkampf rechtens gewesen sei, hielt der Verteidiger fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, sein Mandant werde in Berufung gehen. Die nächste Instanz ist das kantonale Obergericht. Bereits früher hatte Müller klar gemacht, er strebe einen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts an.

Im vergangenen Oktober hatte Müller erneut ohne Erfolg für einen Sitz im Nationalrat kandidiert. Im November trat der nach zehn Jahren als SVP-Kantonalpräsident zurück.

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