Die Solothurner Gemeinden werden künftig wieder in die Ausstellungsverfahren für Identitätskarten und Ausländerausweise involviert. Das Solothurner Kantonsparlament stiess am Dienstag einen früheren Beschluss mit 93 zu 0 Stimmen wieder um.
Am 24. Juni 2009 hatte der Kantonsrat beschlossen, dass künftig die Anträge für Ausweisschriften für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer direkt beim kantonalen Ausweiszentrum in Solothurn zu beantragen sind. Die Gemeinden wurden von den bisherigen Aufgaben im Ausstellungsverfahren der schweizerischen und ausländischen Ausweise entlastet.
Politische Vorstösse auf Bundesebene und kantonaler Ebene führten inzwischen aber dazu, dass die Gemeinden wieder ins Ausstellungsverfahren der Identitätskarten und der Ausländerausweise miteinbezogen werden. Deshalb erhalten die Gemeinden, wie dies bereits früher der Fall war, einen Anteil des Gebührenertrages.
Die Gemeinden nehmen wie bisher Einzelanträge für die Ausstellung von Identitätskarten ohne Datenchip entgegen. Nach Abzug der Bundes- und Produktionskosten teilen sich Kanton und Gemeinden die übrig bleibenden Gebührengelder.
Früher hatten die Gemeinden nur 20 Prozent erhalten. An den Kanton gingen 80 Prozent. Für die Entgegennahme von Gesuchen um Ausstellung von Ausländerausweisen ohne Erhebung der biometrischen Daten fällt neu wie früher ein Drittel der Gebühren an die Gemeinden und zwei Drittel an den Kanton.
Nur die Aufteilung der Gebühren zwischen Gemeinden und Kanton habe in der Kommission zu reden gegeben, sagte Johanna Bartholdi (FDP) für die vorberatende Kommission. Man habe sich aber überzeugen lassen, dass die Aufteilung gerechtfertigt sei. Auch von den Fraktionen kam keine Opposition zu diesem Geschäft.