Im Kanton Solothurn kommt die vom Parlament geforderte Revision des Gesetzes über die politischen Rechte unter Druck. Die kantonsrätliche Justizkommission will, dass die Regierung den Entwurf, der ein Verbot von überparteilichen Listenverbindungen vorsieht, in eine Vernehmlassung schickt.
Die vorgesehenen Änderungen und Neuerungen seien von so grosser Tragweite, dass eine Vernehmlassung unumgänglich sei, hielt die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) am Dienstag fest.
Der Regierungsrat habe zu viele Revisionspunkte in die „komplexe Vorlage“ aufgenommen. Die Kommission befürchtet, dass die Revision in einer Referendumsabstimmung scheitern könnte.
Im März hatte der Kantonsrat drei Vorstösse überwiesen. Der Kantonsrat sprach sich mit 52 zu 40 Stimmen unter anderem dafür aus, dass bei Parlamentswahlen überparteiliche Listenverbindungen verboten werden sollen.
Verbindungen zwischen Mutter- und Jungparteien sollen jedoch zulässig bleiben. Auch beschloss das Parlament, dass ein zweiter Wahlgang bei den Regierungsratswahlen innerhalb von vier Wochen stattfinden soll.
Verzögerungen wahrscheinlich
Eine Mehrheit des Kantonsrates wollte, dass die neuen Spielregeln bereits bei den Gesamterneuerungswahlen im März 2013 zum Tragen kommen. Der Regierungsrat verzichtete daher darauf, den Gesetzesentwurf in eine Vernehmlassung zu schicken.
Davon will die Justizkommission nun nichts wissen. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Man sei sich durchaus bewusst, dass die Änderungen für die Wahlen 2013 nicht umgesetzt werden könnten, wenn das Parlament dem Antrag folge, hält die Kommission fest.