Solothurner Justizkommission ist gegen Volkswahl der Oberrichter

Im Kanton Solothurn sollen die Oberrichter weiterhin vom Parlament und nicht vom Volk gewählt werden. Die kantonsrätliche Justizkommission lehnt die in einem Volksauftrag geforderte Änderung der Kantonsverfassung ab, damit das Volk die hohen Richter direkt wählen könnte.

Im Kanton Solothurn sollen die Oberrichter weiterhin vom Parlament und nicht vom Volk gewählt werden. Die kantonsrätliche Justizkommission lehnt die in einem Volksauftrag geforderte Änderung der Kantonsverfassung ab, damit das Volk die hohen Richter direkt wählen könnte.

Die Justiz solle «nicht verpolitisiert» werden, teilte die Justizkommission am Montag mit. Das geltende System habe sich bewährt. Der Kantonsrat wähle die Oberrichterinnen und Oberrichter. Die Mitglieder des Parlamentes seien vom Volk gewählt.

Im Oktober hatte Paul Sahli aus Lostorf den Volksauftrag «Für die Volkswahl der Oberrichter und Oberrichterinnen» bei der Staatskanzlei eingereicht. Der Volksauftrag zählte 137 beglaubigte Unterschriften.

Das Obergericht richte sich bei seiner Rechtsprechung nicht am Wohl des Bürgers aus, sondern am Wohl der Verwaltung, hiess es in der Begründung des Auftrags. Man habe «genug von dieser bürgerfeindlichen Justiz des Obergerichtes». Die Oberrichter müssten sich nie einer Volkswahl stellen.

Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen.

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