Solothurner Kantonsangestellte müssen Nebenerwerbs-Lohn offen legen

Die Solothurner Staatsangestellten müssen künftig auch die Höhe der Entschädigung ihrer Nebenbeschäftigungen offen legen. Der Solothurner Kantonsrat erklärte am Mittwoch einen Auftrag der FDP-Fraktion mit 70 zu 16 Stimmen bei 10 Enthaltungen für erheblich.

Die Solothurner Staatsangestellten müssen künftig auch die Höhe der Entschädigung ihrer Nebenbeschäftigungen offen legen. Der Solothurner Kantonsrat erklärte am Mittwoch einen Auftrag der FDP-Fraktion mit 70 zu 16 Stimmen bei 10 Enthaltungen für erheblich.

Bisher waren die Solothurner Staatsangestellten dem Staat keine Rechenschaft über ihre Nebeneinkünfte schuldig. Die FDP verlangte nun aber, dass die Staatsbediensteten ihren Vorgesetzten neben dem zeitlichen Umfang und Veränderungen auch die Entschädigungshöhe ihrer Nebenbeschäftigungen melden müssen.

Die Regierung wehrte sich gegen die Verschärfung. Die Höhe der Entschädigung sei nicht ausschlaggebend, ob eine Nebenbeschäftigung bewilligt wird oder nicht, sagte Finanzdirektor Roland Heim (CVP). Wenn jemand zusammen mit der Familien nebenbei einen Landwirtschaftsbetrieb führe, sei es sehr schwierig, die Höhe dieses Erwerbs zu beziffern.

Unterstützt wurde die Regierung vor allem von der SP-Fraktion. Der Solothurner Kantonsrat entschied sich aber mit 49 zu 45 Stimmen für die schärfere FDP-Fassung und erklärte den Vorstoss anschliessend für erheblich.

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