Im Kanton Solothurn wird kein Gesetz für ein Kopftuchverbot an den Schulen geschaffen. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Auftrag der SVP-Fraktion für ein Verbot klar abgelehnt. Auch ein Gesetz mit generellen Kleidervorschriften wird es nicht geben.
Alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP sprachen sich gegen ein Kopftuchverbot aus. Das Parlament lehnte den Vorstoss mit 73 zu 18 Stimmen ab.
Es gebe an den Schulen keine Probleme, die nicht im Dialog gelöst werden könnten. Die Bekleidung gehöre zur persönlichen Freiheit, hiess es bei der FDP. Die SP hielt fest, Probleme gebe es nur in den Köpfen gewisser Politiker.
Die SVP forderte Klarheit. Es gehe darum, in den Schulen Unsicherheiten und Zweifel zu beseitigen. Der Kanton solle klare Zeichen für Gleichbehandlung und Integration sowie gegen Unterdrückung und religiösen Zwang setzen.
Die Regierung stellte sich gegen ein Kopftuchverbot. Dieses würde den liberalen Grundsatz der Religionsfreiheit auf den Kopf stellen, sagte Bildungsdirektor Remo Ankli (FDP). Es sollten keine Gesetze auf Vorrat geschaffen werden.
Kein Gesetz für Kleidervorschriften
Der Kantonsrat lehnte auch den Auftrag der CVP/EVP/glp/BDP-Fraktion ab, wonach den Schulen in einem Gesetz erlaubt werden sollte, generelle Kleidervorschriften zu erlassen. Es zeige sich immer wieder, dass durch das «Tragen oder Nichttragen von Kleidungsstücken» der Unterricht gestört werden könne, hielt die Fraktion fest.
Die Parlamentsmehrheit und die Regierung wollten nichts von einem Gesetz für generelle Kleidervorschriften wissen. Das Parlament lehnte den Auftrag mit 67 zu 24 Stimmen ab.
Die Mehrheit im Parlament stellte sich auf den Standpunkt, die Schulen hätten bereits die Möglichkeit, über die Hausordnung Kleidervorschriften zu erlassen. Bauchfreie T-Shirts oder rassistische Aufdrucke auf Kleider könnten untersagt werden.