Der Kanton Solothurn stärkt den Jugendschutz. Neben den Suchthilfeinstitutionen wird neu auch die Kantonspolizei Alkohol-Testkäufe vornehmen. Verkaufspersonal, das bei den durch die Polizei durchgeführten Testkäufen unrechtmässig Alkohol verkauft, wird angezeigt und gebüsst.
Die Resultate der Vorjahre zeigen, dass in rund einem Drittel der jährlich mehr als 500 getesteten Verkaufsstellen unrechtmässig Alkohol und Tabak verkauft wurde, wie die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Das revidierte, seit Anfang Jahr geltende kantonale Gesetz über die Kantonspolizei schafft die Grundlage für die Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch die Polizei.
Bei den Testkäufen werden jugendliche Testkäufer beauftragt, alkoholische Getränke oder Tabakwaren einzukaufen, die nicht an unter 16- bzw. 18-Jährige verkauft werden dürfen. Die Testkäufer werden jeweils von einer erwachsenen Person instruiert.
Wird bei einem Test unrechtmässig Alkohol an Minderjährige verkauft, kassiert das Personal eine Anzeige und eine Busse. Vorgesetzte Personen machen sich strafbar, wenn sie ihre Mitarbeitenden nicht ausreichend über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informieren, wie die Staatskanzlei festhält.
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren (Wein, Bier) und den Verkauf von Schnaps, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige.