Die Sozial- und Gesundheitskommission des Solothurner Kantonsrates hat sich einstimmig für die Aufhebung der kantonalen Lebensmittelverordnung ausgesprochen. Sie unterstützt damit den Antrag des Regierungsrates.
Mit dem totalrevidierten Lebensmittelgesetz trete am 1. Mai eine umfassende Bundesregelung in Kraft, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste. Die Kommission sei deshalb einstimmig der Meinung, dass es die kantonalen Ausführungsbestimmungen nicht mehr brauche.
In der Praxis ändert sich nichts. Die bisherige Tätigkeit der kantonalen Kontrollorgane wird unverändert weitergeführt und die Lebensmittelkontrolleure werden ihre Funktion wie bis anhin ausüben.
Auch die Pilzkontrolle, die von den Gemeinden durchgeführt wird, bleibt bestehen. Die kantonale Lebensmittelkontrolle werde weiterhin Ergänzungskurse für Pilzkontrolleure und Pilzkontrolleurinnen durchführen, heisst es in der Mitteilung.