Solothurner Obergericht befasst sich mit Mord an Disco-Türsteher

Vor dem Solothurner Obergericht wird seit Mittwochmorgen über den Mord an einem Disco-Türsteher vom April 2011 in Grenchen verhandelt. Die erste Instanz hatte den heute 24-jährigen Täter zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der 24-Jährige zieht das Urteil zur nächsten Instanz (Symbolbild) (Bild: sda)

Vor dem Solothurner Obergericht wird seit Mittwochmorgen über den Mord an einem Disco-Türsteher vom April 2011 in Grenchen verhandelt. Die erste Instanz hatte den heute 24-jährigen Täter zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Das Urteil des Amtsgerichts Solothurn-Lebern war vom Verurteilten ans Obergericht weitergezogen worden. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte keinen Grund, das Urteil anzufechten. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und die Anordnung einer Verwahrung gefordert.

Mit dem Strafmass von 16 Jahren und 3 Monaten ging das Amtsgericht Solothurn-Lebern leicht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Zudem sprach das Gericht die verlangte Verwahrung aus.

Der 24-Jährige war vom Amtsgericht schuldig befunden worden, in der Nacht auf den 3. April 2011 um 3 Uhr morgens bei der «Luxory»-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-Jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er verblutete innerlich.

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