Solothurner Obergericht bestätigt Verurteilung wegen Mordes

Ein 48-jähriger Mann, der seine Ehefrau 2009 im solothurnischen Bellach mit einem Küchenmesser erstach, muss für 16 Jahre ins Gefängnis. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat den Franzosen am Mittwoch wegen Mordes verurteilt. Der Mann tötete die Frau vor den Augen der Kinder.

Ein Absperrband der Polizei (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 48-jähriger Mann, der seine Ehefrau 2009 im solothurnischen Bellach mit einem Küchenmesser erstach, muss für 16 Jahre ins Gefängnis. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat den Franzosen am Mittwoch wegen Mordes verurteilt. Der Mann tötete die Frau vor den Augen der Kinder.

Das Obergericht reduzierte das vom Amtsgericht Solothurn-Lebern verhängte Strafe um zwei Jahre. Das Amtsgericht hatte den stämmigen Mann im Februar 2012 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt – zwei Jahre mehr als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein. Die Verteidigung plädierte vor Obergericht erneut auf Totschlag und forderte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Anklage hielt ebenfalls an ihren Anträgen festen: 16 Jahre wegen Mordes.

Die Anklage sprach von einer «kaltblütig geplanten und durchgeführten Tat». Die Verteidigung bezeichnete das Urteil des Amtsgerichtes als «jenseits von Gut und Böse».

Mord vor den Augen der Kinder

Der Mann hatte am Pfingstmontag, 1. Juni 2009, in Bellach seine 43-jährige Frau bei einem Streit gewürgt und dann mit einem Küchenmesser so schwer verletzt, dass sie kurz darauf verstarb. Der damals 8-jährige Sohn und die damals 19-jährige Stieftochter waren beim Tötungsdelikt vor dem Haus anwesend gewesen.

Motiv der Bluttat war blinde Eifersucht des Mannes. Die Frau hatte den Mann vorübergehend wegen eines Liebhabers verlassen.

In der mündlichen Begründung gestand das Obergericht am Mittwoch dem Verurteilten zu, dass dieser massiv unter den ehelichen und finanziellen Problemen gelitten habe. Es sei um «Wut, Eifersucht, Demütigung» gegangen.

Die Art der Tat sei jedoch besonders verwerflich und nicht zu entschuldigen. Der Mann habe einen «ausgesprochenen Vernichtungswillen» gezeigt. Für die Frau sei die Bluttat «aus heiterem Himmel» gekommen. Das Urteil des Obergerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

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